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Kuba
| Formalitäten
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| Einreise |
Die Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken bis zu 30 Tagen Aufenthalt (Verlängerung in Einzelfällen möglich) ist nur mit Visum in Form einer sog. "Touristenkarte" möglich, die zusammen mit dem Reisepass zur Einreise dient. Pauschaltouristen können Touristenkarten über ihr Reisebüro erhalten, Individualtouristen müssen sich vor Einreise an die zuständige kubanische Auslandsvertretung wenden.
Die Fluggesellschaften kontrollieren vor Abflug aus Deutschland grundsätzlich, ob Visum oder Touristenkarte vorhanden sind und verweigern u.U. die Mitnahme.
Der deutsche Kinderausweis wird uneingeschränkt anerkannt. Die Einreise von Kindern bis 16 Jahren, die lediglich im Reisepass mitreisender Eltern eingetragen sind, ist grundsätzlich möglich; das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch, dass Kinder, die über 10 Jahre alt sind, generell mit eigenem Kinderausweis reisen.
Alle Einreisedokumente müssen bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein. |
| Zoll |
Als Tourist darf man alle persönlichen Gegenstände (alle neuen oder gebrauchten Gegenstände, welche ein Tourist, unter Berücksichtigung des Reisezwecks und der Reisedauer, zur Durchführung seiner Reise vernünftigerweise braucht) ohne Gewichtsbeschränkung zollfrei einführen. Außerdem dürfen die Artikel zollfrei und ohne Gewichtsbeschränkung eingeführt werden, die mit dem Abkommen über Zollerleichterungen im Tourismus übereinstimmen, zum Beispiel: persönlicher Schmuck, eine Fotokamera mit fünf Filmen, eine Schmalfilm-Kamera, ein Fernglas, ein tragbares Musikinstrument, einen tragbaren Kassettenrekorder, ein tragbares Radio, Sport- Artikel, eine Videokamera sowie ein Laptop.
Auf keinen Fall eingeführt werden dürfen: frische Wurst-, Milchprodukte, Gemüse oder Obst ein. Diese werden bei der Einreise beschlagnahmt, da die Einfuhr aus gesundheitspolizeilichen Gründen verboten ist.
Elektrogeräte dürfen ebenfalls nur in dem Maß eingeführt werden, in dem sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, nicht als Geschenke für kubanische Staatsangehörige.
Drogen, Pornografie, Waffen und Explosionsstoffe sind verboten.
In den letzten Jahren wurden wiederholt eigentlich wertlose kunsthandwerkliche Gegenstände, die auf Touristenmärkten gekauft worden waren, bei der Ausreise von den kubanischen Zollbehörden beschlagnahmt mit dem Hinweis, es handele sich um kubanisches Kulturgut. Auskünfte hierzu sowie Ausfuhrgenehmigungen erteilt: Bienes Culturales, Calle 17 #1009, entre10 y 12, Vedado, Telefon: 839658. Die Genehmigung kostet nur wenige US-Dollar, erspart aber möglichen Ärger bei der Ausreise.
Zollfrei kann man als Tourist weiterhin bis maximal 10 kg Medikamente und Geschenkartikel im Wert von bis zu 50 US-Dollar einführen.
Die Zollbehörden wiegen bisweilen und überprüfen Reisegepäck, wenn sein Umfang ein Gewicht über 30 kg vermuten lässt. Für persönliche Gegenstände des Reisenden wird jedoch keine Zollgebühr erhoben.
Kuba 2003 die ausfuhrrechtlichen Vorschriften von Zigarren stark verschärft. Danach dürfen ohne entsprechende Quittung der staatlichen Tabakläden und ohne fälschungssicheres Hologramm nur noch 23 einzelne Zigarren ausgeführt werden. Bei der Ausfuhr einer kompletten Zigarrenschachtel, welche in der Regel 25 Zigarren enthält, muss daher grundsätzlich immer die entsprechende Rechnung des offiziellen Tabakwarengeschäfts vorgelegt werden und die Tabakschachtel selbst muss auch mit dem neu eingeführten Hologramm versehen sein. In der Rechnung sollten folgende Angaben enthalten sein: Ihr Name, Passnummer, Menge der gekauften Zigarren und die Zahlungsweise.
Vorsicht bei exotischen Souvenirs: Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht in Deutschland eingeführt werden dürfen.
Aktuelle Informationen sind unter www.auswaertiges-amt.de, bzw. der offiziellen Webseite der kubanischen Zollbehörde www.aduana.islagrande.cu abrufbar. |
Auslands- vertretungen |
Botschaft der Republik Cuba Stavangerstrasse 20 D-10439 Berlin Tel: +49(0)30 / 916 118 11 http://www.botschaft-kuba.de/
Aussenstelle der Botschaft der Republik Cuba Kennedyallee 22-24 D-53175 Bonn Tel: +49(0)228 / 3090
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland auf Cuba Calle B, entre 11 y 13, Vedado, La Habana, Tel: +53(07) / 33 25 69 http://www.deutschebotschaft-havanna.cu/de/home/index.html |
Fremden- verkehrsamt |
Kubanisches Fremdenverkehrsamt Direktorin: Frau Doraida Pendás Kaiserstr. 8, 60311 Frankfurt am Main Tel.: (069) 288322/23 Fax: (069) 296664 http://www.cubainfo.de email: info@cubainfo.de |
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