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Costa Rica
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| Einreise |
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche können in Costa Rica für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen mit einem Reisepass visafrei einreisen. Da die meisten Flüge von Deutschland nach Costa Rica in den USA zwischenlanden (z.B. Condor, Martinair), müssen auch die Einreisebestimmungen für die USA beachtet werden (siehe auch Hinweis unter "Allgemeine Informationen").
Deutsche Kinderausweise werden anerkannt; ein Lichtbild ist für Kinder unter 10 Jahren nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen. Die Eintragung des Kindes in den Reisepass eines Elternteils genügt in der Regel nicht. Minderjährige können grundsätzlich alleine einreisen, sofern sie über einen eigenen Reisepass verfügen und entsprechende Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten vorweisen können. Bei der Ausreise von Minderjährigen, die alleine reisen bzw. sich lediglich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befinden, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden regelmäßig eine Einwilligungserklärung beider bzw. des abwesenden Erziehungsberechtigten. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der costaricanischen Botschaft in Berlin geklärt werden. Alle Reisedokumente müssen 6 Monate über den Zeitpunkt der Einreise hinaus gültig sein. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Ab 26. Oktober 2004 benötigen deutsche Staatsangehörige bei Reisen über die U.S.A. maschinenlesbare Reisepässe. Reisende, die lediglich im Besitz eines vorläufigen Reisepasses bzw. eines Kinderausweises nach altem Muster sind, benötigen auch bei Transitreisen ein Visum für die U.S.A. Jeder Reisende (auch Kinder) muss in Besitz eines eigenen maschinenlesbaren Reisepasses sein. Die Botschaft San José ist bei Passverlust derzeit noch nicht in der Lage, maschinenlesbare Pässe auszustellen. Es ist daher aufgrund der häufigen Passdiebstähle ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den costaricanischen Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer beglaubigten Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem costaricanischen Einreisestempel beinhaltet.
Bei der finanziellen Planung sollte bedacht werden, dass zum Zeitpunkt der Ausreise eine Flughafensteuer für Touristen von z. Zt. 26,00 USD sowie ggfs. eine Sicherheitsgebühr von z.Zt. 6,00 USD pro Person erhoben wird. Beide Gebühren können auch in Colones beglichen werden. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten beträgt die Ausreisegebühr je nach Aufenthaltszweck zwischen 47,00 US-D und 67,00 US-D.
Aktuelle Informationen sind unter www.auswaertiges-amt.de und bei den zuständigen Botschaften und Konsulaten der jeweiligen Staaten zu erhalten. |
| Zoll |
Duty Free Folgende Artikel können zollfrei nach Costa Rica eingeführt werden: 400 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 g verarbeitete Tabakwaren; 3 l alkoholische Getränke (Personen über 18 Jahre); Parfüm für den persönlichen Bedarf.
Vorsicht bei exotischen Souvenirs! Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Aktuelle Informationen sind unter www.auswaertiges-amt.de zu erhalten. |
Auslands- vertretungen |
Botschaft der Republik Costa Rica Leiter: S.E. Herr Dr. Bernd Niehaus Quesada, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter (26.09.2002) Dessauer Straße 28/29, 2. Etage 10963 Berlin Telefon 030-26 39 89 90 Fax 030-26 55 72 10 Öffnungszeiten Mo.- Do. 09.00 - 16.00, Fr. 09.00 - 15.00 Uhr Amtsbezirk: Bundesgebiet www.botschaft-costarica.de emb@botschaft-costarica.de
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Leiter Volker Fink, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter Ort San José Straße: Barrio Rohrmoser, de la residencia del Embajador de España, 200 m al norte y 50 m al oeste, San José. Telefon: (00506) 232 55 33, 232 54 50, 232 56 03 Fax: (00506) 231 64 03 Postanschrift: Embajada de la República Federal de Alemania, Apartado 40 17-1000, San José, Costa Rica. Amtsbezirk: Costa Rica. Der Leiter der Vertretung ist zugleich Beobachter bei dem Interamerikanischen Institut für Agrarwissenschatten (IICA) mit Sitz in San José. www.costa-rica.diplo.de info@embajada-alemana-costarica.org |
Fremden- verkehrsamt |
Tourismusbüro Costa Rica Severinstraße 10-12 D 50678 Köln
0049 (0)221 - 9311093 |
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