Peru
| Formalitäten
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| Einreise |
Deutsche Touristen benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen einen Reisepass, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Ein Visum ist für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht erforderlich. Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass die beabsichtigte Aufenthaltsdauer durch die Beamten der peruanischen Einwanderungsbehörde im Pass oder auf dem (stets auszufüllenden!) Einreisezettel (Tarjeta Internacional de Embarque/Desembarque) vermerkt wird. Es kann andernfalls vorkommen, dass die Beamten der Einwanderungsbehörde die Aufenthaltserlaubnis im Pass willkürlich auf z.B. 30 Tage begrenzen, obwohl ein Aufenthalt von beispielsweise 45 Tagen geplant ist. Bitte achten Sie stets auf den eigenen Pass, da dessen Verlust erhebliche Probleme mit sich bringt und vor Ausstellung eines Ersatzdokuments gründliche Nachforschungen unerlässlich sind (u.a. ist eine Passverlustanzeige bei der peruanischen Nationalpolizei für die Wiederausreise erforderlich, sog. "Denuncia"). Beglaubigte Kopie des Passes fertigen und gesondert aufbewahren! Nach peruanischen Vorschriften muss stets ein gültiges Personalpapier mitgeführt werden.
Aktuelle Informationen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de |
| Zoll |
Vorsicht bei exotischen Souvenirs. Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln - Bitte informieren Sie sich!
Duty Free Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Peru eingeführt werden: 400 Zigaretten oder 50 Zigarren (Personen über 18 J.); 3 Flaschen alkoholische Getränke (insgesamt nicht mehr als 2,5 l) (Personen über 18 J.); 2 kg Lebensmittel, neue Waren oder Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 300 US$.
Einfuhrbeschränkungen Eine Sondergenehmigung wird für Wurstwaren und Käse benötigt.
Für die Rückreise aus Peru nach Deutschland wird in Ergänzung der allgemeinen deutschen Zollvorschriften darauf hingewiesen, dass selbst kleine Mengen von losem oder auch abgepacktem Koka-Tee vom deutschen Zoll beschlagnahmt werden und Bußgeldverfahren nach sich ziehen können.
Aktuelle Informationen finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de. |
Auslands- vertretungen |
Botschaft der Republik Peru Leiter S.E. Herr Carlos Alberto Higueras Ramos, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter (13.05.2004) Straße Mohrenstraße 42 Ort Berlin PLZ 10117 Telefon 030-20 64 10 42 Fax 030-20 64 10 77 Abteilungen Verteidigungsabteilung, Kurfürstendamm 92, 4. OG, 10711 Berlin Telefon: 030-31 99 28 0 Fax: 030-31 99 28 20 Sonstige Informationen Nationalfeiertag: 28. Juli www.botschaft-peru.de gabinete@embaperu.de
Botschaft der Republik Peru Straße Brunnenallee 18 Ort Bonn PLZ 53173 Telefon 0228-35 36 72 Fax 0228-35 11 24 Abteilungen Militärabteilung |
Fremden- verkehrsamt |
Fremdenverkehrsamt von Peru (FOPTUR) Roßmarkt 14, 60311 Frankfurt/Main Tel.: (069) 29 29 96 Telex: 416 326 |
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