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Grenada
Formalitäten

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Einreise Für die Einreise nach Grenada und Aufenthalt bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Die Einreise kann mit einem Reisepass erfolgen, der mindestens noch drei Monate gültig ist. Ein Personalausweis reicht für die Einreise nicht aus. Kinderausweise werden mit Lichtbild anerkannt. Ferner sollte der Reisende im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer zu entrichten. Es ist dringend zu empfehlen, ca. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird. 
Ab 26. Oktober 2004 benötigen deutsche Staatsangehörige bei Reisen über die USA maschinenlesbare Reisepässe. Reisende, die lediglich im Besitz eines vorläufigen Reisepasses bzw. eines Kinderausweises nach altem Muster sind, benötigen auch bei Transitreisen ein Visum für die USA Jeder Reisende (auch Kinder) muss in Besitz eines eigenen maschinenlesbaren Reisepasses sein. Die Botschaft Port of Spain ist bei Passverlust derzeit noch nicht in der Lage, maschinenlesbare Pässe auszustellen. Es ist daher aufgrund der häufigen Passdiebstähle ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer beglaubigten Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem Einreisestempel beinhaltet.

Aktuelle Informationen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de
Zoll Duty Free
Folgende Artikel können zollfrei nach Grenada eingeführt werden (Personen ab 18 J.): 200 Zigaretten oder 250 g Tabakwaren,
1,14 l Wein oder Spirituosen. 

Vorsicht bei exotischen Souvenirs! Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Aktuelle Informationen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de
Auslands-
vertretungen
Botschaft von Grenada 
Leiter I. E. Frau Joan-Marie Coutain, außerordentliche und bevollmächtigte Botschafterin (28. 05. 2003) 
Straße 123, Rue de Laeken, 1er Etage 
Ort B-1000 Brüssel 
PLZ 
Telefon 0032-2-2 23 73 03 
Fax 0032-2-2 23 73 07 

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland 
Leiter Dr. Helmut Ohlraun, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter 
Ort Port-of-Spain 
Straße 7-9 Marli Street, Port-of-Spain/Trinidad, W.I. 
Telefon (001868) 628 16 30 bis 16 32, 628 85 32 
Fax (001868) 628 52 78 
Postanschrift: Embassy of the Federal Republic of Germany, P.O. Box 828, Port-of-Spain, Trinidad, W.I. 
Amtsbezirk: Trinidad und Tobago sowie Antigua und Barbuda, Barbados, Dominica, Grenada, Guyana, Suriname, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Anguilla, Britische Jungferninseln, Montserrat. Der Leiter der Vertretung ist zugleich als Botschafter in Antigua und Barbuda, Barbados, Dominica, Grenada, Guyana, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen sowie in Suriname mit Sitz in Port-of-Spain akkreditiert. Der Leiter der Botschaft ist zugleich Generalkonsul für die britischen Überseegebiete Anguilla, Britische Jungferninseln und Montserrat mit Sitz in Port-of-Spain. 
www.port-of-spain.diplo.de 
germanembassy@tstt.net.tt 
Fremden-
verkehrsamt
Grenada Board of Tourism in Deutschland 
Schenkendorfstraße 1
D - 65187 Wiesbaden
Tel. +49 (0)611 / 267 67 20
Fax +49 (0)611 / 267 67 60
E-Mail: grenada@discover-fra.com
http://www.grenada.org

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