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El Salvador
| Formalitäten
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| Einreise |
Für die Einreise nach El Salvador benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen. Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass die Bewilligung, die im Pass eingetragen wird, für den gesamten Aufenthalt (bis zu 90 Tagen) eingetragen wird, um eine spätere Verlängerung der Einreisebewilligung zu vermeiden. Bei der Ausreise per Flugzeug denken Sie bitte daran, dass Sie pro Person Abflugsteuern und eine Abgabe an die Einwanderungsbehörde von insgesamt z.Z. 27,14 US-D zahlen müssen. Derzeit müssen Passagiere bei Ausreise mindestens 3 Stunden vor Abflug am Flughafen sein. Erfolgt die Einreise mit einem Fahrzeug, muss dieses beim Zoll deklariert werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird Denken Sie bitte daran, wenn Sie im Transit von und nach El Salvador in andere Länder einreisen, z.B. USA, dass Sie auch dort die jeweiligen Zoll- und Einreisebestimmungen beachten müssen. So benötigen seit 26. Oktober 2004 deutsche Staatsangehörige bei Reisen über die USA maschinenlesbare Reisepässe. Reisende, die lediglich im Besitz eines vorläufigen Reisepasses bzw. eines Kinderausweises nach altem Muster sind, benötigen auch bei Transitreisen ein Visum für die USA Jeder Reisende (auch Kinder) muss in Besitz eines eigenen maschinenlesbaren Reisepasses sein. Die Botschaft San Salvador ist bei Passverlust derzeit noch nicht in der Lage, maschinenlesbare Pässe auszustellen. Es ist daher ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den salvadorischen Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer beglaubigten Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem salvadorischen Einreisestempel beinhaltet.
Aktuelle Informationen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de |
| Zoll |
Vorsicht bei exotischen Souvenirs! Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln - Bitte informieren Sie sich! Bitte bedenken Sie, dass Flüge von und nach El Salvador meistens über die Vereinigten Staaten von Amerika führen. Dort herrschen besondere Zollvorschriften, insbesondere was die Einfuhr von Lebensmitteln betrifft. Diese Vorschriften können erfahrungsgemäß auch bei reinem Transit angewendet werden. Informieren Sie sich ggf. vorher z.B. bei der zuständigen US-amerikanischen Vertretung. Mittlerweile herrschen für gewisse Lebensmittelprodukte auch Einfuhrbeschränkungen für Europa. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zolldienststelle. Immer noch tragen Millionen von Touristen jedes Jahr zum Raubbau an vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten bei. Auch die Ausfuhr von Antiquitäten, archäologischen Fundstücken u.ä. ist in vielen Ländern unter Androhung hoher Strafen verboten. Verlassen Sie sich nicht auf gegenteilige Auskünfte von Händlern! Verzichten Sie auf Produkte wie: Schildkröteneier und andere Produkte aus dem toten Körper von Schildkröten, andere lebende oder ausgestopfte Tiere, Kroko- und Schlangenhaut, Korallen und Muscheln, Schmetterlinge, Kakteen und Orchideen. In einigen wenigen Iguana-Farmen werden diese Reptilien zum Verzehr gezüchtet. I.d.R. tragen diese Farmen zum Schutz der Tiere bei, da sie den Bestand kontrollieren können und so auch vor dem Aussterben bewahren können. Übrigens: Der Zoll beschlagnahmt alle Souvenirs aus Tier- und Pflanzenprodukten ohne amtliche Begleitpapiere. Es drohen empfindliche Geldbußen und Haftstrafen.
Duty Free Folgende Artikel können zollfrei nach El Salvador eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren; 2 l alkoholische Getränke; bis zu 6 Flakons Parfüm; Geschenke bis zum Wert von 500 US$.
Einfuhrverbot: Fleisch und Fleischprodukte, die nicht durch Hitze sterilisiert und nicht vakuumverpackt sind. Sondergenehmigungen werden für Waffen und Munition benötigt.
Aktuelle Informationen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de |
| Auslandsvertretungen |
Botschaft der Republik El Salvador Leiter S. E. Herr Edgardo Carlos Suárez Mallagray, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter (04.10.2000) Frau Carmen Helena Gamio de Suárez Joachim-Karnatz-Allee 47 / Ecke Paulstraße, 2. OG. 10557 Berlin-Tiergarten Telefon: 030-2 06 46 60 Fax: 030-22 48 82 44 Öffnungszeiten Mo-Fr 09.00–16.00 Uhr - Botschaft Mo-Fr 09.00 - 13.00 - Konsularabteilung Amtsbezirk: Bundesgebiet Embasalva.RFA@t-online.de congenalemania@t-online.de info@botschaft-elsalvador.de
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Leiter Rainald Roesch, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter Ort : San Salvador Straße: 77a Av. Norte, esqu. 7a Calle Poniente 3972, Colonia Escalon, San Salvador. Telefon: (00503) 22 47 00 00 Fax: (00503) 22 47 00 99 Postanschrift: Embajada de la República Federal de Alemania, Apartado Postal 693, San Salvador, El Salvador. Amtsbezirk: El Salvador www.san-salvador.diplo.de |
| Fremdenverkehrsamt |
Tourist Office Central America in Deutschland: Severinstr. 10-12, 50678 Köln Tel: 0221-93 11 09 3. Fax: 31 01 84 3 E-Mail: amik@tkc.de Internet: www.centralamerica-tourism.com
Instituto Salvadoreño de Turismo (ISTU): Calle Rubén Dario 619, SV-San Salvador Tel: 222 80 00. Fax: 222 84 55. E-Mail: informacion@istu.gob.sv Internet: www.istu.gob.sv |
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