|
|
 |
Dominica
| Formalitäten
|
 
|
| Einreise |
Für die Einreise nach Dominica und Aufenthalt bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Die Einreise kann mit einem Reisepass erfolgen, der mindestens noch für die Dauer des Aufenthalts gültig ist. Ein Personalausweis reicht für die Einreise nicht aus. Kinderausweise werden anerkannt, sofern sie ein Lichtbild enthalten und ein Elternteil/ Sorgeberechtigter das Kind begleitet. Ferner sollte der Reisende im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer von derzeit 35,-- ECD zu entrichten. Es ist dringend zu empfehlen, ca. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Ab 26. Oktober 2004 benötigen deutsche Staatsangehörige bei Reisen über die USA maschinenlesbare Reisepässe. Reisende, die lediglich im Besitz eines vorläufigen Reisepasses bzw. eines Kinderausweises nach altem Muster sind, benötigen auch bei Transitreisen ein Visum für die USA. Jeder Reisende (auch Kinder) muss in Besitz eines eigenen maschinenlesbaren Reisepasses sein. Die Botschaft Port of Spain ist bei Passverlust derzeit noch nicht in der Lage, maschinenlesbare Pässe auszustellen. Es ist daher aufgrund der häufigen Passdiebstähle ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer beglaubigten Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem Einreisestempel beinhaltet.
Aktuelle Informationen erhalten Sie über www.auswaertiges-amt.de |
| Zoll |
Vorsicht bei exotischen Souvenirs. Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Einfuhrverbot Verschiedene Pflanzen einschließlich Bananen, Kokosnüsse, Stroh, Zitrusfrüchte, Kaffee und Avocadopflanzen/-früchte/-erde.
Duty Free Folgende Artikel können zollfrei nach Dominica eingeführt werden: 200 Zigaretten oder entsprechende Menge an Tabakprodukten (Personen ab 18 J.); 2 l alkoholische Getränke (Alkoholgehalt über 22%) oder Wein (Personen ab 18 J.); berufliche Ausrüstung; Gegenstände für den persönlichen Gebrauch.
Aktuelle Informationen finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de |
Auslands- vertretungen |
Botschaft des Commonwealth Dominica 1 Collingham Gardens London SW5 OHW Telefon: 0044-207-3 70 51 94 Fax: 0044-207-3 73 87 43
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Leiter Dr. Helmut Ohlraun, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter Ort: Port-of-Spain Straße: 7-9 Marli Street, Port-of-Spain/Trinidad, W.I. Telefon: (001868) 628 16 30 bis 16 32, 628 85 32 Fax: (001868) 628 52 78 Postanschrift: Embassy of the Federal Republic of Germany, P.O. Box 828, Port-of-Spain, Trinidad, W.I. Amtsbezirk: Trinidad und Tobago sowie Antigua und Barbuda, Barbados, Dominica, Grenada, Guyana, Suriname, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Anguilla, Britische Jungferninseln, Montserrat. Der Leiter der Vertretung ist zugleich als Botschafter in Antigua und Barbuda, Barbados, Dominica, Grenada, Guyana, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen sowie in Suriname mit Sitz in Port-of-Spain akkreditiert. Der Leiter der Botschaft ist zugleich Generalkonsul für die britischen Überseegebiete Anguilla, Britische Jungferninseln und Montserrat mit Sitz in Port-of-Spain. www.port-of-spain.diplo.de germanembassy@tstt.net.tt |
Fremden- verkehrsämter |
Dominica Tourist Board in Deutschland c/o PC Tours Brinellstr. 26 40267 Düsseldorf
Dominica Tourist Board Offices National Development Corporation Telefon: (767) 448-2045 Fax: (767) 448-5840 Email:industry@ndcdominica.dm tourism@dominica.dm Web: www.ndcdominica.dm Postadresse: P.O Box 293, Roseau Commonwealth Of Dominica |
© by Weltinfo.com
Nach oben
|
|
 |
|