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Guatemala
Formalitäten

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Einreise Für deutsche Staatsangehörige ist mit Reisepass ein Visa-freier Aufenthalt bis zu 90 Tagen möglich. Die Aufenthaltserlaubnis wird kostenfrei bei der Einreise erteilt. Eine Verlängerung von 30 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Alleinreisende Minderjährige sollten bei Einreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen. Am 15.11.2004 wurden die Grenzformalitäten zwischen Guatemala und El Salvador erleichtert: Für Ausländer außerhalb der Region reicht nun bei der Ausreise aus Guatemala oder El Salvador ein einziger Stempel im Reisepass. 

Aktuelle Informationen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de
Zoll Vorsicht bei exotischen Souvenirs. Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln - Bitte informieren Sie sich! 
Um die Ausbreitung von BSE und der Maul- und Klauenseuche zu verhindern, müssen alle mitgeführten Produkte tierischer Herkunft (z. B. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Rohwolle etc.) am Flughafen deklariert werden (zuständige Behörde: Servicio Nacional de Cuarentena Animal).

Duty Free
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel, persönlicher Schmuck usw. können zollfrei mitgeführt werden.
Dazu zählen auch:
1 Fotoapparat mit Filmen,
1 Filmkamera mit Filmen oder 1 Videokamera mit Leerkassetten,
1 Laptop oder Reiseschreibmaschine,
1 Fernglas,
Sportgeräte usw.
Zollfrei sind ferner für Reisende über 18 Jahre:
200 Zigaretten oder 100 g Tabak;
2 Liter Spirituosen;
Parfüm in angemessener Menge

Aktuelle Informationen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de
Auslands-
vertretungen
Botschaft der Republik Guatemala 
Leiter S.E. Herr Heinz Erich Richter De Leon, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter (23.03.2005)
Frau Alfa America Brol De Richter 
Straße Joachim-Karnatz-Allee 45-47, 2. OG. 
Ort Berlin 
PLZ 10557 
Telefon 030-2 06 43 63 
Fax 030-20 64 36 59 
Öffnungszeiten Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr 
Amtsbezirk: Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt 
embaguate.alemania@t-online.de 

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland 
Leiter Dr. Claude-Robert Ellner, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter 
Ort Guatemala-Stadt 
Straße 20 calle 6-20, Edificio Plaza Maritima, Zona 10, Ciudad de Guatemala. 
Telefon (00502) 23 64 67 00 
Fax (00502) 23 33 69 06 
Postanschrift Embajada de la República Federal de Alemania, Apartado Postal 87a, Ciudad de Guatemala, Guatemala. 
Amtsbezirk: Guatemala. 
www.guatemala.diplo.de 
embalemana@intelnet.net.gt
Fremden-
verkehrsamt
Terra Networks Guatemala, S.A.
Diagonal 6, 10-01 zona 10
Centro Gerencial Las Margaritas Torre II, 1er Nivel Local 101
Guatemala, Guatemala
Tel (502)2379 9999
Fax (502)2379 9998
www.terra.com.gt/turismogt/
info@corp.terra.com.gt

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