Dänemark
| Formalitäten
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| Zoll/Pass |
Bei der Einreise aus der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz und Österreich ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis (bei Einreise mind. noch 3 Monate gültig) mitzuführen. Kinder brauchen einen Kinderausweis (ab 10 Jahren mit Lichtbild), wenn sie nicht im Reisepass der Eltern eingetragen sind. Seit dem Beitritt Dänemarks zum Schengener Abkommen (März 2001) entfallen die Ausweiskontrollen an den dt./ dän. Grenzen. Alle Grenzübergänge können rund um die Uhr passiert werden. Alle Waren für den persönlichen Gebrauch während des Urlaubs können aus Deutschland zollfrei eingeführt werden. Eine mengenmäßige Begrenzung besteht lediglich bei hochprozentigem Alkohol (über 22%) und Tabakwaren. Jede Person über 17 Jahren darf einmal pro 24 Stunden zoll- und abgabenfrei einführen: 1,5 Liter hochprozentigen Alkohol und 300 Zigaretten (oder 150 Zigarillos/75 Zigarren/400 g Tabak). Bei der direkten Einreise aus einem Nicht-EU-Land gelten andere Bestimmungen.
Feuerwerk/Silvesterknaller: Die Einfuhr von Feuerwerks- und Knallkörpern jeglicher Art nach Dänemark ist verboten. Es besteht aber die Möglichkeit, Feuerwerks- und Knallkörper nach dem landesüblichen Standard zu Silvester direkt vor Ort zu kaufen. |
| Auslandsvertretungen |
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland im Königreich Dänemark:
Tysklands Ambassade Stockholmsgade 57 DK-2100 Kopenhagen Ø Tel. 0045-35 45 99 00 Fax 0045-35 26 71 05 www.tyske-ambassade.dk |
| Fremdenverkehrsämter |
Dänisches Fremdenverkehrsamt Glockengiesserwall 2, D-20095 Hamburg Tel: +49 40 32 02 10 Fax: +49 40 32 02 11 11 E-mail: daninfo@dt.dk |
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