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Mongolei
Formalitäten

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Zoll/Pass Visum

Zur Einreise in die Mongolei ist ein Visum allgemein erforderlich, mit Ausnahme der Staatsbürger der USA, wenn diese nicht länger als 90 Tage im Land bleiben, Malaysia, Kuba und Israel wenn sich die Reisenden nicht mehr als 30 Tage im Land aufhalten , Singapur und China bei einem maximal 14- tägigen Aufenthalt und Philippinen bei einem Aufenthalt von nicht länger als 21 Tagen im Land. 

Visum kann für deutsche Staatsangehörige entweder vorher bei der Mongolischen Botschaft in Berlin oder direkt am Flughafen bei der Einreise in die Mongolei beantragt werden. 

Ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als 30 Tagen müssen sich Reisende in den ersten sieben Tagen Ihres Aufenthaltes in der Mongolei beim Ausländerbüro in Ulaanbaatar melden und vor Abreise wieder abmelden.

Visagebühren:

Deutschland: 35 € (einmalige Einreise), 65 € (zweimalige Einreise). 
Österreich: 30 € (einmalige Einreise), 60 € (zweimalige Einreise). 
Schweiz: 50 CHF (einmalige Einreise), 100 CHF (zweimalige Einreise). 

Reisepass

Allgemein erforderlich, um in das Land Israel einzureisen, ist ein Reisepass, welcher noch mindestens sechs Monate nach Ihrer Reise seine Gültigkeit besitzen muss . 

Es wird empfohlen, eine Kopie Ihres Reisepasses mit sämtlich benötigten Stempeln jederzeit mit sich zu führen, da es oftmals zu Kontrollen der örtlichen Polizei kommt. Sind Ihre Unterlagen fehlerhaft, so kann im Extremfall sogar eine zeitweilige Festnahme erfolgen. 

Das Visum ist für Privatpersonen einen Monat gültig, für Geschäftsleute behält es drei Monate seine Gültigkeit. 

Folgende Waren können zollfrei in die Mongolei eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
1 Liter Spirituosen oder 2 Liter Wein oder 3 Liter Bier
Waren die einen Gesamtwert von 1000 US- Dollar nicht überschreiten 

Verboten ist es Waren wie Schusswaffen, Sprengstoff, Munition, Drogen, radioaktive Substanzen, pornographisches und regierungsfeindliches Material. Eine Sondergenehmigung zur Ausfuhr von archäologischen Fundstücken, Pflanzen, Tieren, Fellen und Wolle e rforderlich wird zur Ein- und Ausfuhr benötigt.

Auslandsvertretungen Botschaft der Mongolei
Dietzgenstraße 31
D- 13156 Berlin
Tel:  (030) 474 80 60
Fax: (030) 474 80 62 6
Web: www.botschaft-mongolei.de

Botschaft der Mongolei
Teinfaltstraße 3/6
A- 1010 Wien
Tel:  (01) 535 28 07, 535 30 13
Fax: (01) 535 30 06
Web: www.embassymon.at

Botschaft der Mongolei
4 Chemin des Mollies
CH- 1293 Bellevue
Tel:  (022) 774 19 74/75
Fax: (022) 774 32 01

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Straße der Vereinten Nationen
PO Box 708
MN- 210613 Ulaanbaatar
Tel:  (11) 32 33 25, 32 39 15
Fax: (11) 32 39 05

Generalkonsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft
PO Box 14
MN- Ulaanbaatar 51
Tel:  (11) 46 16 64
Fax: (11) 46 16 63
Fremdenverkehrsämter Mongolian National Tourism Board
United Nations Street 5/2
MN- 210646 Ulaanbaatar
Mongolia
Tel:  (11) 31 84 93
Fax: (11) 31 06 12
Web: www.mongoliatourism.gov.mn


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