Kroatien
| Notfall
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Ausländische Touristen zahlen keine Arztkosten, wenn zwischen Kroatien und dem Land, aus dem sie stammen, ein Gesundheitsschutzabkommen unterzeichnet wurde. Die Kosten der ärztlichen Behandlung für Personen, die aus den Ländern kommen, mit denen kein solches Abkommen besteht, müssen direkt vom Patienten entsprechend einer Preisliste übernommen werden. Krankenhäuser und Kliniken findet man in allen größeren Städten, Ambulanzen und Apotheken in allen kleineren Orten. Für Patienten, die sich in Lebensgefahr befinden, gibt es die Transportmöglichkeit mit dem Rettungshubschrauber und dem Gleitboot. Kroatien verfügt über ein Netz von Tierarztkliniken und -praxen. Informationen: E-Mail:
Rettungsdienst 94 Feuerwehr 93 Polizei 92 Pannenhilfe 987; 987@hak.hr Allgemeine Auskunft 981 |
| zahlt meine Krankenkasse? |
Ärztliche Behandlung ist mit einem Auslandskrankenschein einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich, häufig aber nur gegen Barzahlung. Für die spätere Abrechnung in Deutschland muß es sich um einen sogenannten D/HR-111-Krankenschein nach dem deutsch-kroatischen Sozialversicherungsabkommen handeln. Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Polikliniken ("Dom Zdravlja").
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Rucksacktourismus u. a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Frühjahr-Sommer-Meningo-Encephalitis (FSME)sinnvoll sein. In den Wäldern Nordkroatiens besteht gesteigerte Gefahr von Zeckenbissen. |
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