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Ukraine
Formalitäten

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Zollbestimmungen Die Ukraine seit dem 1. September 2005 die Visumspflicht für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und der Schweiz abgeschafft.
Seit dem 1. August 2005 gilt auch die Visafreiheit für Bürger/-innen aus Japan und Kanada. Nach der Neuregelung sind so visafreie Aufenthalte in der Ukraine bis zu 90 Tagen möglich. Der Reisepass muss mindestens einen Monat über die geplante Ausreise hinaus gültig sein. 

Aus der Ukraine können zollfrei 250 Zigaretten beziehungsweise 250 Gramm Tabak, ein Liter Spirituosen oder Wein sowie Geschenke im Wert von maximal 200 Euro ausgeführt werden.

Wie viele andere ost- und ostmitteleuropäische Länder auch hat die Ukraine gewisse Beschränkungen bei der Ausfuhr von Kulturgütern. Musik- und Kulturgegenstände, aber auch Uhren und Messinstrumente, die vor 1950 produziert wurden, dürfen nur mit besonderer Genehmigung ausgeführt werden. Bei Büchern gilt dies bereits ab dem Jahr 1945. Genauere Informationen liefert das Auswärtige Amt, die ukrainische Botschaft und ihrer Außenstelle sowie die ukrainischen Generalkonsulate in Frankfurt, Hamburg und München.
Kontaktadressen Botschaft der Ukraine: Albrechtstraße 26, D-10117 Berlin
Tel: (030) 28 88 70 (Zentrale), 28 88 72 20 (Konsularabteilung). Fax: (030) 28 88 71 63 (Zentrale), 28 88 72 19 (Konsularabteilung).
E-Mail: ukremb@t-online.de 
Internet: www.botschaft-ukraine.de
Mo-Fr 08.30-13.00 Uhr und 14.30-18.00 Uhr. 
Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.45 Uhr. 
Außenstelle der Botschaft bei Bonn: (Tel: (02228) 94 18 60). Generalkonsulate mit Visumerteilung in Frankfurt am Main (Tel: (069) 297 20 90), Hamburg (Tel: (040) 229 49 80) und München (Tel: (089) 552 73 70). Honorarkonsulat in Bochum-Wattenscheid. 

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland: Wul. Bohdana, Chmelnyzkoho 25, UA-01901 Kyiw 
Tel: (044) 247 68 00. Fax: (044) 247 68 18. 
E-Mail: kanzlei@german-embassy.kiev.ua
Internet: www.kiew.diplo.de

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