Zypern
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Auslandsvertretungen
Botschaft der Republik Zypern Wallstraße 27 10179 Berlin Telefon 030-3 08 68 30 Fax 030-27 59 14 54 Öffnungszeiten Mo. - Fr. 09.00 - 15.00 Uhr
Generalkonsulat der Republik Zypern Rothenbaumchaussee 3 20148 Hamburg Telefon 040-4 10 74 97/98 Fax 040-4 10 72 46
Honorargeneralkonsul der Republik Zypern Wiesenstraße 17 65843 Sulzbach/T Telefon 06196-70 14 11, 7 27 10 Honorarkonsul der Republik Zypern Marktplatz 7 53111 Bonn Telefon 0228-9 81 77 18 Fax 0228-9 81 77 23 In Zypern:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Nikitaras Street 10, 1080 Nikosia Telefon (00357 2) 2 45 11 45 Fax (00357 2) 2 66 56 94 Postanschrift Embassy of the Federal Republic of Germany, P.O. Box 25705, 1311 Nikosia, Zypern. www.deutschebotschaft-nikosia.org.cy info@germanembassy-nicosia.org.cy Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland Archbishop Kyprianos Street 21, 3036 Limassol. Telefon (00357 2) 5 82 09 20 Fax (00357 2) 5 34 13 61 Postanschrift Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, P.O. Box 50336, 3603 Limassol, Zypern. Verwaltungsdistrikt Limassol und Paphos. |
Fremdenverkehrsamt
www.visitcyprus.org.cy/ |
Einreisebestimmung
Die Einreise ist mit einem bei Einreise mindestens drei Monate gültigen deutschen Reisepass oder Bundespersonalausweis bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von drei Monaten visumsfrei möglich. Der Kinderausweis wird bis zum Alter von 16 Jahren anerkannt. Er muß immer ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist bis zum Alter von 16 Jahren ausreichend. Die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis ist möglich, sofern dieser mit einem Lichtbild versehen ist.
Alleinreisende Minderjährige müssen durch einen Mitarbeiter der Fluggesellschaft, mit der das Kind reist, begleitet werden und am Zielflughafen von Angehörigen oder Freunden abgeholt werden, die eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorweisen müssen. Die Unterschrift der Erziehungsberechtigten muss beglaubigt sein. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist möglich.
Einreise in den Nordteil Zyperns: Seit April 2003 gelten zwar Erleichterungen bei der Überquerung der Demarkationslinie. Eine Einreise aus dem Ausland in den Norden der Insel, der mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepaß möglich ist, wird dennoch nach wie vor von der zyprischen Regierung als illegal angesehen. Wer deshalb direkt in den Norden einreist, kann von dort aus den Süden des Landes nicht besuchen. Strafrechtliche Konsequenzen sind möglich. Dies gilt auch für Schiffsbesatzungen, die vor dem Eintreffen in einem Hafen des Südteils zuvor einen Hafen im Norden angelaufen haben.
Der Übergang vom Süden in den Norden ist hingegen an freigegebenen Übergängen möglich, die bei den Behörden ebenso wie die Übergangszeiten aktuell zu erfragen sind. Die Rückkehr in den Süden muß noch am selben Tag erfolgen. Übernachtungen sind nicht möglich.
Aufgrund der faktischen Teilung kann die Botschaft Nikosia konsularischen Schutz im Nordteil der Insel nur unter erschwerten Bedingungen und u.U. nicht im erforderlichen Umfang leisten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass es so gut wie keine telefonische Verbindungen zwischen Norden und Süden gibt. |
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