Aufenthaltsgenehmigung
Das ""Permanent Residents Scheme"" (unbefristete Aufenthaltsgenehmigung) gibt Personen, die nicht auf den maltesischen Inseln geboren sind, ein Niederlassungsrecht, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Antragsteller müssen nachweisen, dass sie ein weltweites Einkommen von mehr als Lm10.000 oder ein weltweites Kapital von Lm150.000 besitzen und in der Lage sind, nach Malta ein jährliches Einkommen von mindestens Lm6.000 zzgl. Lm1.000 für jeden abhängigen Angehörigen zu überweisen. Innerhalb von zwölf Monaten nach Empfang der Niederlassungsgenehmigung müssen sie drei Bedingungen erfüllen:
Entweder: (a) Kauf einer Wohnung in Malta im Wert von mindestens Lm30.000, oder (b) Kauf eines Hauses in Malta im Wert von mindestens Lm50.000 oder (c) Miete oder Pacht einer Immobilie für mindestens Lm1.800 im Jahr.
Eine dauerhaft ansässige Person unterliegt der maltesischen Einkommenssteuer auf Überweisungsbasis. Nach Malta überwiesenes Einkommen wird mit einem Pauschalsatz von 15% besteuert, mit einer jährlichen Mindestzahlung von Lm1.000. Dauerhaft ansässige Personen können für die Doppelbesteuerung in Frage kommen, wobei die jährliche Einkommenssteuer Lm1.000 jedoch nie unterschreiten darf. Eine Erbschaftssteuer gibt es in Malta nicht, und dauerhaft ansässige Personen sind von der Besteuerung von Kapitalerträgen, die außerhalb Maltas erwirtschaftet werden, ausgenommen, selbst wenn der Ertrag nach Malta überwiesen wird.
Dauerhaft ansässige Person können steuerfrei Möbel und andere persönliche Gebrauchsgegenstände sowie ein Motorfahrzeug einführen, sofern dies innerhalb von sechs Monaten nach der Niederlassung in Malta geschieht.
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Fremdenverkehrsamt Malta Schillerstrasse 30-40 D-60313 Frankfurt am Main Tel: (+49) 069 285890 / 284060 Fax:(+49) 069 285479 E-mail: info@urlaubmalta.de www.urlaubmalta.de
Die Einreise nach Malta ist mit einem gültigen deutschen Reisepass oder Personalausweis möglich. Kinderausweise (sofern sie mit einem Foto versehen sind) sowie vorläufige Reisepässe und Personalausweise werden anerkannt. Der Eintrag eines Kindes bis zum 16. Lebensjahr in den Reisepass eines Elternteils ist gleichfalls für die Einreise ausreichend. Ein Visum ist für Aufenthalte von bis zu drei Monaten nicht erforderlich.
Visumpflichtige Ausländer, die in Deutschland wohnhaft sind sowie Inhaber von Reisedokumenten für Ausländer müssen einen Visumantrag bei der Botschaft von Malta in Berlin stellen.
Die Verlängerung des visafreien Aufenthalts von drei Monaten nach Einreise ist in Malta durch Einholung einer ""extension"" bei der Ausländerpolizei möglich. Hierfür ist zwingend ein Reisepass erforderlich, der Personalausweis reicht nicht aus. |