Großbritannien
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Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Landes, welches ein gegenseitiges Gesundheitsabkommen mit Großbritannien unterhält, können kostenlose Notfallbehandlung bei Ärzten und Krankenhäusern bekommen, die dem staatlichen Gesundheitsdienst NHS (National Health Service) angeschlossen sind. Ein Aufenthalt in einer Privatklinik muss selbst bezahlt werden. Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach dem Versicherungsschutz, den Sie im Ausland genießen. Es steht Ihnen frei, eine zusätzliche Urlaubsversicherung abzuschließen – Ihr Reisebüro berät Sie bei der Auswahl der passenden Versicherungspolice. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanalinseln nicht zur Europäischen Union gehören; eine zusätzliche Reisekrankenversicherung ist daher notwendig.
Sollten Sie sich während Ihres Großbritannienaufenthaltes gesundheitlich unwohl fühlen, können Apotheker bei kleineren Wehwehchen oft helfen. Das englische Wort für Apotheke ist "Pharmacy". Für den Fall einer ernsthaften Erkrankung erfahren Sie die Adressen der ortsansässigen Ärzte oder der Krankenhäuser bei der Telefonauskunft (wählen Sie 100: kostenloser Anruf). In Notfällen wählen Sie die Notrufnummer 999 (kostenloser Anruf) und fragen nach dem Rettungswagen ("Ambulance"). |
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