| Offizielle Bezeichnung |
Republik Bosnien-Herzegowina |
| Internationales Kennzeichen |
BIH |
| Fläche |
51.129 qkm |
| Geografische Lage |
15º O - 20º O / 42º N - 46º N |
| Hauptstadt |
Sarajevo |
| Höchste Erhebung |
Im Plocno 2.228 m |
| Nationalfeiertage |
1. März (Tag des Unabhängigkeits-Referendum im Jahr 1992) |
| Amtssprache(n) |
Bosnisch, Kroatisch, Serbisch |
| Zeitverschiebung |
keine |
| Einwohner |
4.440.000 |
| Bevölkerungsdichte |
87 pro qkm |
| Bevölkerungswachstum |
3 % jährlich |
| Lebenserwartung |
72 Jahre Frauen 69 Jahre Männer |
| Analphabeten |
9% |
| Größte Stadt |
Sarajevo |
| Landeswährung |
Konvertibilina Marka (KM) |
| Wichtigste Import/Exportgüter |
Importgüter : Minerialien, Maschinen, Rohmaterial Exportgüter: Mineralien, Holzkohle, Tabak, Früchte, Maschinen, Kleidung |
| Wichtigste Städte |
Sarajevo, Banja Luca, Zenica, Tuzla, Mostar, Prijedor |
| Provinzen |
Die Föderation Bosnien und Herzegowina ist wiederum ein Zusammenschluß von 10 Kantonen: Sarajewo (bosniakisch), Tuzla Prodrinje (bosniakisch), Gorazde (bosniakisch), Una Sana (bosniakisch), Zenica Doboj (bosniakisch), Herzegowina-Neretva (kroatisch/bosniakisch), Mittelbosnien (kroatisch/bosniakisch), Livno (kroatisch), Posavina (kroatisch), Westherzegowina (kroatisch). |
| Dialekte |
Nach dem Zerfall Jugoslawiens wurden die verschiedenen Dialekte als eigene Sprachen anerkannt. Das Bosnische ist linguistisch gesehen weitgehend identisch mit dem Serbischen und Kroatischen (früher zusammengefasst als "Serbokroatisch") und weist im Gegensatz zu den letzteren eine hohe Anzahl von Lehnwörtern aus dem Türkischen auf. Die Sprache wird mit lateinischem Alphabet geschrieben. |
| Küstenlänge |
20 km |
| Höchster Berg |
Maglic 2.386 m |
| Längster Fluß |
Drina 346 km in BH |
| Klima |
Kontinentalklima mit heißen Sommern (Juli/August) und kalten Wintern mit Schneefall (Dezember bis März). |
| Religion |
Überwiegend muslimisch, außerdem serbisch-orthodoxe und römisch-katholische Religionsangehörige. |
| Stromversorgung |
220 V, 50 Hz (soweit vorhanden) |
| Haustiere |
Tierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt für die Tollwutschutzimpfung ist ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einriese erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgeld auch am Grenzübergang vorgenommen werden |
| Sicherheit |
Die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina hat sich aufgrund der Anwesenheit internationaler Organisationen und SFOR seit Beendigung des Krieges grundlegend zum Positiven verändert. Reisen nach Bosnien-Herzegowina sind also, unter Einhaltung grundlegender Sicherheitsmaßnahmen, wieder möglich (weitere Sicherheitshinweise im Abschnitt "Verkehrsbestimmungen"!). Auf internationalen Tourismus-Messen wird das Land wieder von verschiedenen Reiseagenturen präsentiert
Wegen der immer noch möglichen Gefährdung durch Minen ist man im Wesentlichen auf Angaben der örtlichen Behörden und von ausländischen Helfern angewiesen und sollte seine Aktivitäten anpassen und zurückhaltend planen. So verlässt man in entsprechenden Ländern sicherheitshalber gar nicht die asphaltierten Straßen und Wege und vermeidet die evtl. gefährlichen Touren.
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