Bosnien und Herzegowina
| Formalitäten
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| Zoll/Pass |
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen.
Pass : Für Slowenien, Kroatien sowie Bosnien und Herzegowina genügt der Personalausweis. Reisende dürfen sich ohne Visum bis zu 3 Monate im Land aufhalten.
Stand: 22. April 2003
Werden elektronische Geräte mitgeführt, so müssen diese bei der Einfuhr angemeldet werden, die Ausfuhr muss nachgewiesen werden. Devisen können deklariert werden, dies ist aber nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Personen im Besitz einer Waffe werden an der Grenze zurückgewiesen; hierzu existieren Ausnahmeregelungen für die Angehörigen von SFOR. Für die Einfuhr von Zigaretten und Alkohol gelten dieselben Bestimmungen wie in den Ländern der EU. |
| Auslandsvertretungen |
Botschaft von Bosnien und Herzegowina Ibsenstraße 14 PLZ 10439 Ort Berlin Tel 030-81 4 7 12 10 Fax 030-81 4 7 12 11 Öffnungszeiten: Mo–Fr 09.00–17.00 Abteilungen Konsularabteilung Tel. 030-814 712 34/35 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Straße ul. Buka bb 71000 Sarajewo. Tel (00387 33) 27 50 00 Fax (00387 33) 65 29 78 |
| Fremdenverkehrsämter |
Keine touristische Vertretung in Bosniens und Herzegowinas |
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