Ungarn
| Formalitäten
|
 
|
| Zoll/Pass |
Wareneinfuhr und Zoll in Ungarn: Persönliche Gegenstände dürfen gemäß der Dauer und dem Zweck Ihrer Reise zollfrei eingeführt werden. Begrenzungen bestehen für folgende Waren: 250 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250g Tabak. (Lohnt sich nicht einzuführen, denn in Ungarn ist es viel günstiger) 1 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein.
Ausfuhr: Reisende können bis zu einem Gegenwert von HUF 1.000.000,-- (ca. € 4.065,--) Landes- und Fremdwährung ausführen. Höhere Beträge sind bei den Zollbehörden zu deklarieren. Die Anmeldung ist mittels eines Datenblattes vorzunehmen, welches an der Staatsgrenze erhältlich oder von der Homepage der Landeskommandantur der Zoll- und Finanzwache ("Informaciok es tajekoztatok") in ungarischer und englischer Sprache herunterzuladen ist. Seit 1. Mai 2004 gelten die selben Ausfuhrbestimmungen wie in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Die Ausnahme betreffend die Beschränkung der Einfuhr von Tabakwaren (25 Zigaretten oder 5 Zigarren oder 10 Zigarillos oder 25 g Tabak) nach Österreich auf dem Landweg bleibt jedoch weiterhin aufrecht! Für die Ausfuhr von geschützten Kunstgegenstände ist eine Genehmigung erforderlich.
Pass: Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, Liechtenstein, Luxemburg, Slowenien, Spanien und Schweiz können auch mit einem gültigen Personalausweis einreisen. |
| Auslandsvertretungen |
Botschaft der Republik Ungarn Unter den Linden 76 10117 Berlin Tel (030) 203 10 - 0 Fax (030) 229 13 14 E-Mail info@ungarische-botschaft.de
Botschaft der Republik Ungarn Bankgasse 4-6 A-1010 Wien Tel (01) 53 78 03 00 Fax (01) 535 99 40 Konsularabteilung: Tel (01) 533 83 76 Fax (01) 532 11 17 (Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr) E-Mail kom@huembvie.at Mo-Do 08.30-16.30 Uhr Fr 08.00-14.00 Uhr |
| Fremdenverkehrsämter |
Fremdenverkehrsamt Ungarn Berliner Str. 72 60311 Frankfurt/M. Tel 069/929 11 90 Fax 069/92 91 19 18 |
© by Weltinfo.com
Nach oben
|