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Belgien
Landesdaten & Fakten

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Offizielle Bezeichnung Königreich Belgien, Kingdom of Belgium
Internationales Kennzeichen B
Fläche 30.528 qkm
Geografische Lage 3º O - 6º O / 50º N - 51º N
Hauptstadt Brüssel
Höchste Erhebung Beim Signal von Botrange 694m
Nationalfeiertage  21. Juli Nationalfeiertag
Amtssprache(n) französisch, niederländisch, deutsch
Zeitverschiebung keine
Einwohner 10.286.000
Bevölkerungsdichte 333 pro qkm
Bevölkerungswachstum 0,1%
Lebenserwartung Männer 74,5 Jahre
Frauen 81,3 Jahre
Analphabeten über 14 Jahren 0,02%
Größte Stadt Brüssel
Landeswährung 1 Euro = 100 Cent
Wichtigste Import/Exportgüter Importgüter: Maschinen, Elektrogeräte und Mineralien
Exportgüter: Transportmittel, Mineralprodukte, Metallprodukte, elektronische Geräte
Wichtigste Städte Antwerpen, Arlon, Brügge, Brüssel, Charleroi, Gent, Löwen,
Lommel, Lüttich, Namur, Ostende
Provinzen Der Staat gliedert sich in 10 Provinzen: Antwerpen, Flämisch-Brabant und Wallonisch-Brabant, Hainaut, Liège (Lüttich), Limburg, Luxembourg Belge, Namur, Ostflandern und Westflandern.
Dialekte Flämisch
Küstenlänge 66 km
Höchster Berg Signal de Botrange
Längster Fluss Maas 933 km
Klima In Belgien ist das Klima allgemein sehr mild.
Auf Grund der Meerwinde sind die Sommer eher kühl.
Religion ca. 78% römisch-katholische Christen, ca. 4% Muslime, ca. 1% protestantische Christen, ca. 0,5% orthodoxe Christen, ca. 0,5% Juden
Stromversorgung Im Allgemeinen 220 Volt Wechselstrom, 50 Hertz
Kleidung In Belgien hilft den Jahreszeiten angepasste normale europäische Kleidung. Regenbekleidung ist das ganze Jahr über notwendig.
Haustiere Innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden, Katzen, Frettchen im Reiseverkehr ab. 3 Juli 2004.
Die Bestimmungen gelten für die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft.
Ab 3 Juli 2004 können Hunde, Katzen und Frettchen im Reiseverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union mitgenommen werden.
Dazu ist Notwenig :
1. Ein Heimtierausweis (pet pass). Dieser wird von freiberuflich tätigen Tierärzten ausgestellt.
2. Eine Kennzeichnung am Tier in Form von einem Mikrochip, Steuermarke oder Tätowierung.
3. Eine gültige Tollwutimpfung oder eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut für das betreffende Tier. Die Impfung darf nicht älter als 30 Tage sein.
4.  Der Besitzer muss ein Zertifikat für einen Bluttest besitzen, welches zeigt, dass das Tier mindestens 6 Monate vor Reisebeginn gegen Tollwut geimpft wurde.
Wenn das Tier jünger als 3 Monate ist, wird keine Impfung benötigt. Ebenso muss bewiesen werden, dass das Tier aus dessen Geburtsort kommt und nicht in Kontakt mit anderen Tieren war, die mit Tollwut infiziert waren. Das RSPCA in ihrer Umgebung sollte in der Lage sein Ihnen alle notwendigen Zertifikate oder Zeugnisse dafür zu geben.


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