Niederlande
| Formalitäten
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| Zoll/Pass |
Stand: 25. Juni 2004
Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen (auch vorläufig ausgestellten) Bundespersonalausweis sichtvermerksfrei einreisen. Bei Flugreisen, deren Ziel außerhalb der Schengener Staaten liegt, ist ein gültiger Reisepass mitzuführen.
Deutsche Kinderausweise werden uneingeschränkt anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind.
Für die überseeischen Gebiete Niederländische Antillen und Aruba gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande. Einreise mit dem Personalausweis ist nicht möglich; der Reisende muss im Besitz eines gültigen Reisepasses sein. |
| Auslandsvertretungen |
Königlich Niederländische Botschaft Klosterstraße 50 10179 Berlin Tel (030) 20 95 60 Fax (030) 20 95 64 41 E-Mail nlgovbln@bln.nlamb.de www.niederlandeweb.de
Botschaft Groot Hertoginnelaan 18-20 NL-2517 Den Haag Tel (0031-70) 3 42 06 00 Fax (0031-70) 3 65 19 57 E-Mail ambduits@euronet.nl www.duitse-ambassade.nl |
| Fremdenverkehrsämter |
Niederländisches Büro für Tourismus Postfach 270580 50511 Köln Tel 0 180 5 34 33 22 (0,12 EURO/Min.) Fax 0 180 534 33 20 E-Mail info@niederlande.de www.niederlande.de |
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