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Niederlande
Gesundheit & Notfälle

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Gesundheit Für Staatsangehörige der EU-Länder gilt die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. (Seit dem 1. Juni 2004 wird der Auslandskrankenschein Formular E 111 durch die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ersetzt). Im Krankheitsfall wendet man sich an einen Vertragsarzt der Allgemeinen Krankenkasse ANOZ (Algemeen Nederlands Onderling Ziekenfonds). Zahnärztliche Behandlungen sind im allgemeinen gebührenpflichtig. Außerhalb der EU bestehen gegenseitige Gesundheitsversicherungsabkommen zwischen den Niederlanden und Kap Verde, Marokko, Serbien und Montenegro, Tunesien und der Türkei. Schweizer Reisenden wird der Abschluß einer Reisezusatzversicherung empfohlen.
Notfälle Polizei, Feuerwehr, Notfallambulanz Tel 112


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