Polen
| Formalitäten
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| Zoll/Pass |
Für Reisen zwischen Deutschland und den Beitrittsländern gilt seit dem 1. Mai 2004 die Reisefreizügigkeit. Zwar entfallen damit an den Grenzen zunächst noch nicht die Personenkontrollen. Aus der Verpflichtung der Beitrittsländer, ab dem 1. Mai 2004 den Gemeinsamen Besitzstand der EU (sog. "Acquis communautaire") umzusetzen, ergibt sich aber, dass für die Einreise deutscher Staatsangehöriger ab 16 Jahren in die Beitrittsländer ein Personalausweis genügt. Kinder deutscher Staatsangehörigkeit bis zum 16. Lebensjahr dürfen mit eigenem Kinderausweis mit Lichtbild nach Polen einreisen oder mit den Eltern, wenn sie im Reisepass der Eltern eingetragen sind. |
| Auslandsvertretungen |
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Ambasada Republiki Federalnej Niemiec ul. Dabrowiecka 30 03-932 Warszawa/Warschau Tel (022) 5 84 17 00 Fax (022) 5 84 17 39 E-Mail info@ambasadaniemiec.pl www.ambasadaniemiec.pl
Botschaft der Republik Polen Lassenstraße 19-21 14193 Berlin Tel (030) 22 31 30 Fax (030) 22 31 31 55 E-Mail info@botschaft-polen.de www.botschaft-polen.de |
| Fremdenverkehrsämter |
Polnisches Fremdenverkehrsamt Kurfürstendamm 71 10709 Berlin Tel (030) 210 09 20 Fax (030) 21 00 92 14 E-Mail info@polen-info.de www.polen-info.de |
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