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Polen
Formalitäten

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Zoll/Pass Für Reisen zwischen Deutschland und den Beitrittsländern gilt seit dem 1. Mai 2004 die Reisefreizügigkeit. Zwar entfallen damit an den Grenzen zunächst noch nicht die Personenkontrollen. Aus der Verpflichtung der Beitrittsländer, ab dem 1. Mai 2004 den Gemeinsamen Besitzstand der EU (sog. "Acquis communautaire") umzusetzen, ergibt sich aber, dass für die Einreise deutscher Staatsangehöriger ab 16 Jahren in die Beitrittsländer ein Personalausweis genügt. Kinder deutscher Staatsangehörigkeit bis zum 16. Lebensjahr dürfen mit eigenem Kinderausweis mit Lichtbild nach Polen einreisen oder mit den Eltern, wenn sie im Reisepass der Eltern eingetragen sind.
Auslandsvertretungen Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ambasada Republiki Federalnej Niemiec
ul. Dabrowiecka 30
03-932 Warszawa/Warschau
Tel (022) 5 84 17 00
Fax (022) 5 84 17 39
E-Mail info@ambasadaniemiec.pl
www.ambasadaniemiec.pl

Botschaft der Republik Polen
Lassenstraße 19-21
14193 Berlin
Tel (030) 22 31 30
Fax (030) 22 31 31 55
E-Mail info@botschaft-polen.de
www.botschaft-polen.de
Fremdenverkehrsämter Polnisches Fremdenverkehrsamt
Kurfürstendamm 71
10709 Berlin
Tel (030) 210 09 20
Fax (030) 21 00 92 14
E-Mail info@polen-info.de
www.polen-info.de


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