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Ecuador
Gesundheit / Notfälle

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Medizinische Hinweise

Aufgrund der Höhenlage Quitos (2.800 m ü. M.) kann es innerhalb von 6 - 12 Stunden nach Ankunft in den ersten Tagen zu einer Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens in Form von verstärkter Atmung, beschleunigtem Herzschlag, Kopfschmerzen, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Schlafstörungen und Schwellungen im Bereich der Füße, Arme und des Gesichts kommen. Für die z. T. extremen Höhen in Ecuador gelten einige Grundregeln:
• Rauchen und Alkoholkonsum einschränken; genügend Wasser/Tee trinken
• am ersten Tag viel ruhen;
• bei starken Kopfschmerzen medikamentöse Therapie (z.B. Paracetamol).
Untrainierten Bergsteigern wird dringend empfohlen, vor Reiseantritt sachkundigen Rat einzuholen. Von der "Höhenkrankheit" spricht man, sofern mehrere der o.a. Symptome auftreten. In der Regel verschwinden diese Beschwerden spontan im Laufe von ein bis zwei Tagen, vorausgesetzt, in dieser Zeit erfolgt kein weiterer Aufstieg. Das Auftreten der akuten Bergkrankheit hängt neben einer individuellen Disposition auch von der Ausgangshöhe, der Aufstiegsgeschwindigkeit und dem Grad der körperlichen Anstrengung ab. Hierbei helfen körperliche Ruhe und vermehrte Flüssigkeitszufuhr. Eine zusätzliche Sauerstoffgabe ist nur in Einzelfällen notwendig, im Ernstfall aber in Hotels und Krankenhäusern erhältlich.
Cholera:
In Ecuador kommt die Cholera gelegentlich vor. Sie ist eine durch Bakterien verursachte Infektionskrankheit. Es handelt sich um eine Darmerkrankung, daher werden die Erreger nur mit dem Stuhl oder Erbrochenem ausgeschieden. Die Infektion erfolgt auf oralem Weg, meistens über verseuchtes Wasser oder Lebensmittel. Durch Beachtung folgender hygienischer Maßnahmen kann das Risiko soweit verringert werden, dass eine Ansteckung sehr unwahrscheinlich ist:
• Zum Genuss nur absolut sauberes Wasser verwenden, also abkochen!
• Gekochte und gut durchgebratene Speisen sind unbedenklich. Rohe Salate sollten vermieden werden. Schalenfrüchte können nach Überbrühen mit kochendem Wasser und Schälen bedenkenlos genossen werden.
• Der Besuch von Schwimmbädern sollte überdacht werden.
• Die Choleraschutzimpfung gibt nur einen unzureichenden Schutz und wird heute nicht mehr empfohlen.
• Eine vorbeugende Antibiotika - Einnahme ist nicht erforderlich.
Diphtherie:
Die Diphtherie wird durch Corynebakterien ausgelöst und tritt weltweit auf. In jüngerer Zeit wurden einige Diphtheriefälle in Ecuador bekannt. Daher ist es empfehlenswert - unter Umständen auch unabhängig vom Reiseland - den Impfschutz alle 10 Jahre (zusammen mit Tetanus und Polio-Schluckimpfung) aufzufrischen.
Gelbfieber:
Eine Pflicht zur Gelbfieberschutzimpfung besteht für Ecuador nicht. Falls jedoch ein wochenlanger Aufenthalt im Orient geplant ist, sollten Sie sich von einem Tropenmediziner beraten lassen. Verbreitet sind auch, abhängig von den klimatischen Verhältnissen, andere tropische Infektionskrankheiten, wie z.B. Denguefieber, Typhus, Malaria sowie parasitäre Magen-und Darmerkrankungen. Immer wieder werden auch Fälle von Leptospirose, eine durch Ratten übertragene Erkrankung, registriert.
Zuständige deutsche Auslandsvertretung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Quito
Av. Naciones Unidas y República de El Salvador
Ed. Citiplaza, piso 14
Casilla 17-17-536
Quito
Tel.: (+593 2) 2970 820
Fax: (+593 2) 2970 815
Email: info@embajada-quito.de
Internet: www.botschaft-quito.de und www.embajada-quito.de

Das Auswärtige Amt rät dringend, auf Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten. Reisehinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Verweise auf Reisehinweise in den Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht verbindlich. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall angeraten.


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