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Ecuador
Formalitäten

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Einreise Für einen bis zu 90 Tage dauernden Aufenthalt in Ecuador kann ein deutscher Tourist mit einem noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Den Einreisestempel erhält er direkt am Flughafen (T-3 = 30 Tage, T-6 = 60 Tage, T-9 = 90 Tage). Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt, dagegen wird der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils anerkannt. Bitte achten Sie
darauf, dass Ihr Visum bis zu Ihrer Ausreise gültig ist, da sonst Schwierigkeiten mit den ecuadorianischen Behörden drohen. Eine Verlängerung über 90 Tage hinaus kann bei der zuständigen ecuadorianischen Behörde beantragt werden.

Für alle Visafragen ist zuständig: Dirección Nacional de Migración, Av. Amazonas 3149 y República, gegenüber vom Einkaufszentrum "El Jardín", Quito; Tel. (02) 245 12 22. Visaverlängerungen müssen bei der Jefatura de Migración, Isla Seymor y Río Coca, Tel. (02) 245 0578 eingeholt werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.  

Besondere strafrechtliche Vorschriften: 
Das Auswärtige Amt warnt eindringlich vor Drogenkonsum und -handel. Selbst wenn nur wenige Gramm für den Eigenbedarf mit sich geführt werden, drohen hohe Strafen. Das Strafmaß für Drogendelikte schwankt zwischen 4 und 16 Jahren. Da es zwischen Deutschland und Ecuador kein Auslieferungsabkommen gibt, müssen die Strafen in Ecuador verbüßt werden.

Pass Der Pass sollte stets mitgeführt werden. Falls es sich nicht um eine Reise auf die Galápagosinseln oder in den Oriente handelt, reicht in der Regel auch eine Kopie des Passes. Diese sollte von der deutschen Botschaft beglaubigt sein. 

Bei Verhaftungen sollten Sie auf sofortiger Unterrichtung der deutschen Botschaft bestehen.

Ecuador hat eine der höchsten Unfallraten in Lateinamerika. Insbesondere Reisebusse sind häufig in schwere Unfälle verwickelt. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sein sollten: Keine Abgabe von Schuldeingeständnissen bei Autounfällen. Bestehen Sie darauf, dass die Verkehrspolizei gerufen wird. Die Fahrzeuge dürfen vor ihrer Ankunft nicht bewegt werden. Wenn damit zu rechnen ist, dass Ansprüche durch irgendeine Partei erhoben werden, vor allem in Fällen mit Verletzungen, muss der Unfall gemeldet werden an: Jefatura Provincial de Tránsito de Pichincha, Calles José Herbozo y Av. Occidental, Tel.: 2454870.

Es findet eine Untersuchung statt. In kleineren Fällen wird eine private Einigung empfohlen. Bei einem schweren Unfall oder wenn die Einigung nicht akzeptabel ist, wird die Jefatura de Tránsito einen "Parte" erstellen, der der Comisaría de Tránsito (Verkehrsgericht) zugeleitet wird. Die beteiligten Personen müssen dann zu einer Ladung erscheinen. Lediglich in schwereren Fällen wird die Comisaría den Fall an ein höheres Gericht abgeben. Je nach Schwere des Unfalls muss mit Untersuchungshaft gerechnet werden.
Zoll Jeder Reisende kann einen Liter alkoholischer Getränke, 300 (1 1/2 Stangen) Zigaretten und eine geringe Menge Parfüm einführen. Alle diese Artikel müssen nicht versteuert werden. Gefährliche Tiere dürfen nicht eingeführt werden. Archäologische Stücke sind gesetzlich geschützt und dürfen deshalb nicht ausgeführt werden.
Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Quito 
Straße Avenida Naciones Unidas y República de El Salvador
Edificio ""Citiplaza"", piso 14
Casilla 17-17-536
Quito. 
Telefon (00593 2) 297 08 20 
Fax (00593 2) 297 08 15 
info@embajada-quito.de 

Postanschrift: 
Embajada de la República Federal de Alemania
Avenida Naciones Unidas y República de El Salvador
Edificio ""Citiplaza"", piso 14
Casilla 17-17-536
Quito
Ecuador 

www.botschaft-quito.de 
www.embajada-quito.de 

Botschaft Ecuador
Kaiser Friedrich-Strasse 90
10585 Berlin
Telefon: (030) 23 86 217 
Fax: 030-34 78 71 26
Email: kanzlei@botschaft-ecuador.org
www.botschaft-ecuador.org

Fremdenverkehrsämter Equador Botschaft der Republik
Kaiser-Friedrich-Str. 90 
10585 Berlin
Tel. 030 / 2386217 

Ecuador line
Dr.-Ernst-Derra-Str. 4 
94036 Passau
Tel. 0851 / 7565644

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