Singapur
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Formalitäten
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| Zoll/Pass |
Zollbestimmungen
Gegenstände für den persönlichen Bedarf. Bei Reisenden über 18 Jahren 1 Liter Spirituosen. Für mitgeführte Tabakwaren ist Zoll zu entrichten ( ca. DM 15,-/200 Zig.). Vorsicht bei Mitnahme von Medikamenten, da Singapur eine umfangreiche Einfuhrverbotsliste erlassen hat. Rauschgiftvergehen werden sehr hoch, teilweise auch mit dem Tode, bestraft.
Einreisebestimmungen
Bei Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist für Reisende aus der BRD kein Visum erforderlich. Benötigt werden der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültige Reisepass sowie ein bestätigtes Weiter- oder Rückflugticket (eventuell auch ein Nachweis über ausreichende Geldmittel). Für Kinder ist ein Kinderausweis mit Lichtbild erforderlich.
Devisenbestimmungen
Einfuhr Fremdwährung: unbeschränkt. Einfuhr Landeswährung: unbeschränkt. Ausfuhr Fremdwährung: unbeschränkt. Ausfuhr Landeswährung: unbeschränkt. Internationale Kreditkarten: Ja - werden von den meisten Hotels, größeren Restaurants, zahlreichen Geschäften akzeptiert.
In Singapur werden auch die Banknoten von Brunei Darussalam als gebräuchliches Zahlungsmittel im Verhältnis 1 BR$ = 1 S$ angenommen. |
| Auslandsvertretungen |
Für Deutschland zuständige Vertretung
Botschaft: Friedrichstraße 200, 10117 Berlin Tel.: 030 - 226 34 30 Fax: 030 - 266 34 355 Deutsche Vertretung: 545 Orchard Road, Far East Shopping Centre, No. 1401, Singapore 23 88 82 Tel.: 0065 - 67 37 13 55 Fax: 0065 - 67 37 26 53 |
| Fremdenverkehrsämter |
Fremdenverkehrsämter Fremdenverkehrsamt von Singapur
Poststraße 2-4 60329 Frankfurt/M. Tel.: (069) - 2978825 Fax: (069) - 2978922 |
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