Bolivien
| Formalitäten
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| Einreise |
Die Einreise als Tourist für 90 Tage ist mit einem nach Ausreise noch mindestens drei Monate gültigen Reisepass möglich. Das für die Einreise erforderliche Visum wird an der Grenze ausgestellt wird. Gelegentlich kommt es vor, dass lediglich ein 30-Tage-Stempel in den Pass gestempelt wird. In solchen Fällen sollte dieses sofort reklamiert werden. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Der Eintrag eines Kindes bis zu 16 Jahren in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten alleinreisende Minderjährige oder bei der Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen.
Bei Abflug von bolivianischen Flughäfen werden für Inlandsflüge eine Flughafengebühr von z.Z. 15 Bolivianos, für Auslandsflüge in Höhe von 25 US-Dollar erhoben. Von dieser Gebühr befreit sind Transitreisende, die sich nicht länger als 12 Stunden in Bolivien aufhalten, sowie grundsätzlich Kinder unter zwei Jahren.
Touristen, die sich nur für die Dauer von bis zu 90 Tagen in Bolivien aufgehalten haben, sind von der Zahlung einer so genannten Ausreisesteuer in Höhe von 120 Bs befreit. Für die Einreise nach Bolivien und für die Ausreise aus Bolivien über Drittstaaten (z.B. Brasilien, Argentinien) kann die Vorlage eines gültigen internationalen Gelbfieberimpfpasses erforderlich sein. Der Impfpass sollte daher stets greifbar im Handgepäck mitgeführt werden. |
| Zoll |
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können zollfrei mitgeführt werden. Insgesamt können zusätzlich neue Gegenstände des persönlichen Gebrauchs im Wert von 1000 US$ eingeführt werden.
Abgabenfrei dürfen Reisende bis 18 Jahre noch mitführen:
400 Zigaretten und 500 g Tabak, 5 Liter alkoholische Getränke. Die Ausfuhr von Kunstgegenständen, die vor dem Jahr 1900 hergestellt wurden, und von archäologischen Funden ist verboten |
| Botschaften |
Botschaft der Republik Bolivien in Berlin Zuständigkeiten: Bundesrepublik Deutschland Wichmannstraße 6 10787 Berlin Sprechzeit: Mo bis Do 9-12.30, 13.30 -17 Uhr, Fr 9-14 Uhr Tel: (0 30) 26 39 150 Fax: (0 30) 26 39 15 15 www.bolivia.de embajada.bolivia@berlin.de
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in La Paz Avenida Arce 2395
La Paz. Tel: (00591 2)244 00 66
Fax (00591 2) 244 14 41 www.embajada-alemana-bolivia.org info@deutsche-botschaft-bolivien.org info@embajada-alemana-bolivia.org
Postanschrift: Embajada de la República Federal de Alemania Casilla 5265 La Paz Bolivien |
| Fremdenverkehrsamt |
Botschaft der Republik Bolivien, Berlin Zuständigkeiten: Bundesrepublik Deutschland Wichmannstraße 6 10787 Berlin Sprechzeit: Mo bis Do 9-12.30, 13.30 -17 Uhr, Fr 9-14 Uhr Tel: (0 30) 26 39 150 Fax: (0 30) 26 39 15 15 www.bolivia.de embajada.bolivia@berlin.de |
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