| Zoll/Pass |
Visum für Thailand
Wer die Absicht hat in Thailand nicht länger als 4 Wochen zu bleiben, braucht sich nicht um ein Visum zu bemühen, da man in das Land ohne Visum 4 Wochen einreisen darf.
Wer länger bleiben möchte, der muß in Deutschland zum Königlichen Thailändischen Konsulat, um dort ein Visum zu beantragen. Dieses kann von einem Tag bis zu einer Woche dauern. Man bezahlt für ein Visum in der Regel 30,- DM, und die Einreise in Thailand muß in den nächsten 3 Monaten erfolgen, sonst verfällt das Visum. Mit diesem Visum kann man sich dann 2 Monate in Thailand aufhalten. Man hat allerdings noch die Möglichkeit dieses Visum in dem Örtlichen Immigration Office um 4 Wochen zu verlängern.
Wer die Absicht hat dort zu bleiben, um dort eine Company zu Gründen, oder seinen Lebensabend zu verbringen, der sollte sich ein "NO EMIGRANT" Visum ausstellen lassen. Für Rentner (unter Vorlage des Rentenbescheids) ist es möglich, gleich ein Jahresvisum zu beantragen.
Viele Staatsangehörige von europäischen Staaten (u. a. Deutsche, Schweizer, Österreicher, Briten, Italiener, Portugiesen, Niederländer, Belgier, Franzosen) dürfen ohne Visum einreisen, sofern sie als Touristen einreisen, und erhalten bei der Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung von bis zu 30 Tagen; vorzulegen sind ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass und ein bezahltes Rück- oder Weiterflugticket. Gegen Gebühr kann man den Aufenthalt bei den Immigration Offices in Thailand verlängern und erhält ein drei Monate lang gültiges Visum.
Geschäftsreisende benötigen in jedem Fall ein Visum. Bei Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsfrist fallen Strafgebühren von 200 Baht für jeden weiteren Tag an.
Zollbestimmungen
Generelles Einfuhrverbot besteht für alle Arten von Narkotika, Feuerwaffen sowie pornographisches Schriften. Zollfrei können persönliche Güter wie Kleidung, Kosmetika etc. in angemessener Menge und zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden, darüber hinaus die übliche Menge an Zigaretten (200 Stück) und Tabak (250 g) sowie ein Liter Wein oder Spirituosen.
Bei der Einfuhr von Filmkameras , Fotoapparaten mit Filmmaterialien gelten folgende Vorschriften: pro Person können sie eine Filmkamera und/oder einen Fotoapparat sowie fünf Filmrollen pro Kamera/Apparat zollfrei eingeführt werden. Weitere Apparate müssen bei der Einreise deklariert werden; zusätzliches Filmmaterial wird mit einer Zollgebühr von 40% des Gesamtwertes belegt (nur unbelichtete Filme), was aber selten wirklich praktiziert wird. Medienvertreter können unter Umständen von den Zollgebühren befreit werden.
Die Einfuhr von Laptops ist erlaubt, wenn sie diesen beruflich nutzen, und bei der Ausreise wieder ausführen. Digital-Cameras können ohne weiteres mitgeführt werden. |