| Zoll/Pass |
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für deutsche Staatsangehörige besteht keine Visumspflicht bei einem Aufenthalt ohne Berufstätigkeit bis zu 3 Monaten. Bei Einreise in den Bundesstaat Sarawak wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 30 Tag gültig ist. Der Reisepass sollte bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Deutsche, die hier ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen und benötigen eine nur schwer erhältliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der Malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss. Seit dem Ende der Straffreiheitsfrist am 28.Februar 2005 gehen die malaysischen Einwanderungsbehörden rigoros gegen Personen vor, die illegal in Malaysia arbeiten, bzw. deren Aufenthaltsstatus ungeklärt ist. Auf gültige Aufenthalts- und Arbeitspapiere ist daher besonders zu achten. Bei Unklarheiten sollte vorab die örtlich zuständige "Immigration" kontaktiert werden.
Reisepaß/Visum
Anmerkung (a) In Österreich und in Deutschland ist nur persönliche Beantragung möglich. (b) Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Antragstellung Zuständige konsularische Vertretung Bearbeitungszeit Je nach Nationalität verschieden.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis verlangt, das 7 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde und bestätigt, daß innerhalb der letzten 6 Monate im Herkunftsland kein Fall von Tollwut aufgetreten ist und, daß es sich nicht um ein importiertes Tier handelt. Zusätzlich muß eine Einfuhrgenehmigung beim malaysischen Veterinäramt (Import Permit, 8th Floor, Shell Building, Exchange Square Off. Jalan Semantan, Bukit Damansara, Kuala Lumpur, Tel: (03) 254 00 77, Fax: (03) 253 58 04) beantragt werden. Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 30 Tagen (ausgenommen sind Australien, Neuseeland, Großbritannien und Irland). Ein Platz muß im voraus bei der Kuala Lumpur Quarantine Station reserviert werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis 16 Jahren oder Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch ein eigener Reisepaß. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Einreisebeschränkungen Staatsbürgern von Israel und Serbien & Montenegro (sofern sie nicht im Besitz einer Zustimmungserklärung des malaysischen Innenministeriums sind) sowie schwangeren Frauen ab dem sechsten Monat (sofern sie nicht auf der Durchreise sind) wird die Einreise verweigert. Auch Personen mit ungepflegter Erscheinung kann die Einreise verweigert werden. Gültigkeitsdauer Die Aufenthaltsdauer wird im Besucherpass eingetragen und von den Behörden bestimmt. Verlängerungen sind möglich. Reisepaß/Visum Staatsbürgern von Israel und Serbien & Montenegro (sofern sie nicht im Besitz einer Zustimmungserklärung des malaysischen Innenministeriums sind) sowie schwangeren Frauen ab dem sechsten Monat (sofern sie nicht auf der Durchreise sind) wird die Einreise verweigert. Auch Personen mit ungepflegter Erscheinung kann die Einreise verweigert werden. Reisepass Allgemein erforderlich. Der Reisepaß muß bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Inhaber von Identitätsnachweisen, die von Singapur, Hongkong (China) und Portugal ausgestellt wurden. Transit Reisende, die sich auf der Durchreise zu einem Drittland befinden und im Besitz gültiger Dokumente für die Weiterreise über einen malaysischen Flughafen sind, benötigen kein Visum (maximale Transitfrist: 5 Tage). Unterlagen (a) Reisepaß. (b) 3 Paßfotos. (c) 3 Antragsformulare. (d) Gebühr (bar oder Postanweisung). (e) Ggf. Einladungsschreiben (auf Firmenpapier) der Kontaktperson (z. B. Geschäftspartner) in Malaysia. (f) Rück-/Weiterflugticket (Original). (g) Nachweis ausreichender Geldmittel. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.
Visaarten
Einfaches Einreisevisum (für Besuche und Geschäftsreisen), mehrfaches Einreisevisum (für Geschäftsreisen), Transitvisum. Visagebühren Je nach Nationalität unterschiedlich.
Visum
Die meisten Besucher benötigen kein Visum für Malaysia, wenn der Aufenthalt weniger als 1 Monat beträgt und geschäftlichen oder privaten Zwecken dient. Von der Visumpflicht ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für private, touristische und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben): (a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Lettland, Litauen und Slowenien), (Malta und Zypern bis zu 2 Monate, Griechenland und Portugal bis zu 1 Monat) und Schweiz; (b) Ägypten, Albanien, Algerien, Argentinien, Bahrain, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Island, Japan, Jemen, Jordanien, Katar, Kirgisistan, Korea (Süd), Kroatien, Kuba, Kuwait, Libanon, Liechtenstein, Marokko, Neuseeland, Norwegen, Oman, Peru, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Südafrika, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uruguay, USA und Vereinigte Arabische Emirate. (c) Staatsbürger der meisten Commonwealth-Länder für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten (weitere Informationen von der Botschaft). (d) Jede andere Nationalität für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, die ein
Visum benötigen
Afghanistan, Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Bangladesch, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, China (VR), Côte d'Ivoire, Djibouti, Eritrea, Ghana, Guinea-Bissau, Indien, Kamerun, Kolumbien, Kongo (Republik), Kongo (Demokratische Republik), Liberia, Mali, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Sri Lanka und Zentralafrikanische Republik
Besondere Zollvorschriften
Die malaysischen Zollvorschriften entsprechen hinsichtlich der Einfuhr von Waren, dem Transport von Tabak, Parfum und Alkohol internationalem Standard. Der Transport von lebendigen oder ausgestopften Tierarten, sowie Muschelgehäuse oder auch Bekleidung und Gegenstände, die aus den Häuten geschützter Tierarten hergestellt und in Malaysia käuflich sind, fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen und sind sowohl beim Export aus Malaysia als auch beim Import nach Deutschland unter hohe Strafen gestellt. |
| Auslandsvertretungen |
Ausländische Vertretungen: Malaysia Adressen der für Deutschland zuständigen Vertretungen
Botschaft
Bezeichnung Botschaft von Malaysia (Embassy of Malaysia) Leiter S.E. Herr Kamal Ismaun, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter(08.07.2003) Frau Jamilah Abdul Latiff Straße Klingelhöferstraße 6 Ort Berlin PLZ 10785 Telefon 030 - 8 85 74 90 Fax 030-88 57 49 50 Amtsbezirk: Bundesgebiet Sonstige Informationen Nationalfeiertag: 31. August mwberlin@compuserve.com
Außenstelle einer Botschaft
Bezeichnung Außenstelle der Botschaft von Malaysia Straße Domprobst-Ketzer-Straße 1-9, Rolexhaus, 6. Etage Ort Köln PLZ 50667 Abteilungen Handels- und Investmentabteilung
Honorargeneralkonsul von Malaysia
Leiter Herr Dr. Helmut Baur, Honorargeneralkonsul Straße Wolf Hirth-Straße 37 Ort Böblingen, Stuttgart PLZ 71034 Telefon 0711-6 07 10 15 Fax 0711-6 07 10 15 Öffnungszeiten Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung Amtsbezirk: Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland
Leiter Herr Edgar E. Nordmann, Honorargeneralkonsul Frau Zaironi Ali-Nordmann Straße Kajen 2 Ort Hamburg PLZ 20459 Telefon 040-37 21 72 Fax 040-3 68 72 49 Öffnungszeiten Mo-Do 10.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung Amtsbezirk: Länder Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Leiter Herr Dr. Jürgen Heidemann, Honorarkonsul Straße Leopoldstraße 236 Ort München PLZ 80807 Telefon 089-35 06 51 37 Fax 089-35 06 53 74 Öffnungszeiten Mo-Fr 09.30-12.00 Uhr Amtsbezirk: Land Bayern
Malaysia Adressen der deutschen Vertretungen
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Leiter Herbert Jess, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter Ort Kuala Lumpur Straße 26th Floor, Menara Tan & Tan, 207 Jalan Tun Razak, 50400 Kuala Lumpur. Telefon (0060 3) 21 70 96 66 Fax (0060 3) 21 61 98 00 Postanschrift Embassy of the Federal Republic of Germany, P.O. Box 10023, 50700 Kuala Lumpur, Malaysia. Amtsbezirk: Malaysia. www.kuala-lumpur.diplo.de contact@german-embassy.org.my
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
Leiter Herbert Anton Weiler, Honorarkonsul Ort Penang Straße Herbert Weiler, P.K.T., Managing Director, OE Design Sdn. Bhd., Bayan Lepas Free Trade Zone 3, 11900 Penang. Telefon (0060 4) 641 57 07, 641 57 10, 641 57 11, 641 57 12 Fax (0060 4) 641 57 16 Postanschrift Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, Mr. Herbert Weiler, P.K.T., Managing Director, OE Design Sdn. Bhd., Bayan Lepas Free Trade Zone 3, 11900 Penang, Malaysia Amtsbezirk: Bundesstaaten Penang, Kedah und Perlis. Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft Kuala Lumpur. |