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Paraguay
Formalitäten
| Zoll |
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden.
Abgabenfrei können Reisende außerdem einführen: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren, 1 Flasche Spirituosen. |
| Devisenbestimmungen |
Landes- und Fremdwährung können ohne Beschränkung mitgeführt werden. |
| Einreise |
Die Mehrzahl der nach Paraguay reisenden Touristen und Geschäftsleute trifft auf dem internationalen Flughafen der Hauptstadt Asunción ein. Deutsche Staatsangehörige müssen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen lediglich einen gültigen Reisepass, die von der Fluggesellschaft vor der Landung ausgeteilte "Internationale Einreisekarte" sowie das Formular mit der eidesstattlichen Erklärung vorlegen, dass keine Pflanzen oder tierischen Lebensmittel bzw. Devisen im Gegenwert von über 10.000,- USD eingeführt werden, um den Einreisestempel zu erhalten. Der deutsche Personalausweis wird nicht anerkannt. Das Einreisedokument muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, ein Lichtbild ist erst ab dem 10. Lebensjahr erforderlich, vorher aber empfehlenswert. Der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils ist ausreichend. Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise der Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Diese Zustimmung muss durch die paraguayische Botschaft in Berlin legalisiert werden.
Reisende auf dem Landweg müssen vor allem an den Grenzübergängen von Ciudad del Este/Foz do Iguaçu (Brasilien) im Osten, Encarnación/Posadas (Argentinien) im Süden und in Puerto Falcon (Argentinien gegenüber von Asunción) im Westen des Landes unbedingt darauf achten, dass ihr Reisepass von den paraguayischen Einwanderungsbehörden mit einem Einreisestempel versehen wird. Andernfalls kann es bei Kontrollen auf Überlandstraßen zu Schwierigkeiten kommen, wenn der legale Aufenthalt bzw. bei Ausreise über den Flughafen von Asunción das Einhalten der 90-Tage-Frist nachgewiesen werden muss. Sonst ist mit Unannehmlichkeiten und einem Bußgeld zu rechnen. Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. Dies muss jedoch rechtzeitig vor Ablauf der 90-Tage-Frist bei der Dirección General de Migraciones, Eligio Ayala esq. Caballero, Tel. 492.908 und 446.066, beantragt werden. Bei Ausreise aus Paraguay über den Flughafen von Asunción muss eine Flughafensteuer i.H.v. 18 USD entrichtet werden. |
| Auslandsvertretungen |
Botschaft der Republik Paraguay Hardenbergstraße 12 Berlin 10623 Tel: 030-319 98 60 Fax: 030-318 02 745 embapyde@t-online.de
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Avenida Venezuela 241 Asunción Tel: (00595 21) 21 40 09 oder 21 40 10 oder 21 40 11 oder 20 27 57 Fax: (00595 21) 21 28 63
Postanschrift Embajada de la República Federal de Alemania Casilla de Correo 471 Asunción Paraguay www.pla.net.py/embalem/ aaasun@pla.net.py |
| Fremdenverkehrsamt |
Fremdenverkehrsamt von Paraguay Fischbacherstraße 81 67691 Hochspeyer Tel.:(06305) 99 30 50 Fax: (06305) 99 30 52 |
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