| Einreise |
Bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen können deutsche Staatsangehörige als Touristen ohne vorherige Einholung eines Visums nach Argentinien einreisen.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bei der örtlichen Ausländerbehörde ist in der Regel bis zu insgesamt 6 Monaten möglich. Jedoch besteht darauf kein Anspruch.
Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbstätigkeit in Argentinien beabsichtigt ist, so sollte vor Reiseantritt das zuständige argentinische Konsulat in Deutschland hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden.
Der bei Einreise vorzulegende deutsche Reisepass muss zu diesem Zeitpunkt noch mindestens 3 Monate lang gültig sein. Der deutsche Personalausweis wird in Argentinien nicht als einreisefähiges Dokument anerkannt. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt.
Für minderjährige Kinder, die nur mit einem Erziehungsberechtigten reisen, muss dieser eine entsprechende Genehmigung mit sich führen. Für diejenigen, die z. B. alleiniges Sorgerecht haben bzw. verwitwet sind, muss ebenfalls eine Bescheinigung mitgeführt werden. Für alle Fälle ist das Dokument ins Spanische zu übersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine Probleme gibt. |
| Zoll |
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden.
Abgabenfrei können Reisende außerdem einführen: 400 Zigaretten oder 50 Zigarren, 2 Liter alkoholische Getränke und 100 ml Parfüm und Geschenke für bis 300 US$.
Mobiltelefone dürfen eingeführt, sollten aber an der Grenze / Flughafen deklariert werden.
Zollfreigrenzen für neue und gebrauchte Waren: für Touristen, Durchreisende und vorübergehend Einreisende (Aufenthalt unter einem Jahr): * aus Nachbarländern 100 US-$ * aus Nichtnachbarländern 300 US-$ für vorübergehend Einreisende (Aufenthalt bis 1 Jahr), Rückkehrer (Auslandsaufenthalt mindestens 1 Jahr) und Einwanderer 300 US-$. Diese Freibeträge gelten jedoch nur für begleitetes Gepäck. Die Zollbefreiung gilt nicht für Maschinen, Elektroartikel, Konsumelektronik, optische, feinmechanische und medizintechnische Artikel, Uhren und Musikinstrumente. Für diese wird ein Einheitszollsatz von 50 Prozent auf den nachgewiesenen bzw. vom Zollbeamten geschätzten Wert erhoben.
Ausfuhr Bei Einkäufen im Wert über 70 US-$ kann bei Ausreise über die Flughäfen von Buenos Aires die bezahlte Mehrwertsteuer (zurzeit 21 Prozent) zurückgefordert werden. Bei den dort befindlichen Wechselstellen der Banco de la Naciòn Argentina sind die Einkäufe, die bezahlte Rechnung und der besondere "tax-free Aufkleber" (ausgestellt vom jeweiligen Laden) vorzulegen.
Wer wertvolle Geräte wie Foto- oder Filmkameras für den professionellen Gebrauch mitnimmt, sollte sie tunlichst beim Zoll anmelden, um dann später bei der Ausfuhr etwaigen Problemen aus dem Weg zu gehen. Die Einfuhr von Pflanzen, landwirtschaftlichen Erzeugnissen und sonstigen frischen Lebensmitteln (Obst, Wurst etc.) ist verboten. Bei der Rückreise in EU-Länder gelten folgende Beschränkungen: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak; 1 l Spirituosen oder 2 l Schaumwein oder 2 l Aperitif; 2 l Wein; 50 g Parfüm; 0,25 l Eau de Toilette; 500 g Kaffee; sonstige Waren bis zu einem Wert von 175 Euro. |