
Gefunden in Weltinfo.com
St. Kitts & Nevis
Formalitäten
| Einreise |
Für die Einreise nach St. Kitts und Nevis und ein Aufenthalt bis zu 3 Monaten benötigen deutsche Staatsangehörige kein Einreisevisum. Es wird am Flughafen lediglich ein Touristenvisum ausgestellt. Die Einreise kann mit einem Reisepass erfolgen, der mindestens noch 1 Jahr ab Einreisedatum gültig sein muss. Ein Personalausweis reicht für die Einreise nicht aus. Kinderausweise mit Lichtbild werden anerkannt.
Einreisebeschränkungen: Die Regierung von St. Kitts und Nevis verweigert Personen die Einreise, wenn ihr äußeres Erscheinungsbild für unordentlich und ungepflegt gehalten wird, z.B. Menschen, die Dreadlocks haben.
Aktuelle Informationen unter: www.auswaertiges-amt.de |
| Zoll |
Folgende Artikel können zollfrei nach St. Kitts und Nevis eingeführt werden (Personen ab 18 J.): 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 227 g Tabak; 1,14 l alkoholische Getränke.
Für die erlaubten Einfuhrmengen nach Deutschland erkundigen Sie sich bitte aktuell unter: www.zoll.de |
Auslands- vertretungen |
Kanzlei der Botschaft der Föderation St. Kitts und Nevis (High Commission for Eastern Caribbean States) Straße 10 Kensington Court Ort London W8 5 DL GB Telefon 0044-207-937 95 22 Fax 0044-207-937 55 14 |
Fremden- verkehrsamt |
Saint Kitts and Nevis Tourism Office: Walter Kolb Straße 9-11, D-60594 Frankfurt Tel: (069) 96 21 64 13. Fax: (069) 61 06 37. E-Mail: StKitts-Nevis@Karibik.org Internet: www.stkittstourism.com |
© by Weltinfo.com
|