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Nepal
Formalitäten

 
Zoll/Pass Alle Gepäckstücke müssen bei Ankunft am Zoll deklariert werden. Persönliche Gegenstände sind zollfrei. Touristen können 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 1 Liter alkoholische Getränke sowie geringe Mengen Parfüm zollfrei einführen. (Angaben gültig für Personen ab 18 Jahre) Rauschmittel, Waffen und Munition sind streng verboten. Besucher können Souvenirs exportieren. Beim Export von Antiquitäten ist jedoch ein spezielles Zertifikat des Büros für Archäologie nötig. Es ist illegal Objekte, die älter als 100 Jahre sind zu exportieren. Besucher werden gebeten solche Dinge nicht zu erstehen, da sie zum kulturellen Erbe Nepals gehören.
Auslandsvertretungen Hohenzollernring 26
50672 Köln
Tel: +49- 221-2338382
Fax: +49- 221-2338380

Botschaft des Königreichs Nepal
Frau Ambika Bhattarai
Guerickestraße
D- 10587 Berlin
Tel: +49 -(0)30-34 35 99 20-22
Fax: +49 -(0)30-34 35 99 06
Web: www.nepalembassy-germany.de
Fremdenverkehrsämter NEPAL TOURISM BOARD
P. O. Box 11018
Tourist Service Center
Bhrikuti Mandap
Katmandu
Nepal

Tel: 977-1-4256909, 4256229
Fax: 977-1-4256910
Web: www.welcomenepal.com



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