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Nepal
Formalitäten
| Zoll/Pass |
Alle Gepäckstücke müssen bei Ankunft am Zoll deklariert werden. Persönliche Gegenstände sind zollfrei. Touristen können 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 1 Liter alkoholische Getränke sowie geringe Mengen Parfüm zollfrei einführen. (Angaben gültig für Personen ab 18 Jahre) Rauschmittel, Waffen und Munition sind streng verboten. Besucher können Souvenirs exportieren. Beim Export von Antiquitäten ist jedoch ein spezielles Zertifikat des Büros für Archäologie nötig. Es ist illegal Objekte, die älter als 100 Jahre sind zu exportieren. Besucher werden gebeten solche Dinge nicht zu erstehen, da sie zum kulturellen Erbe Nepals gehören. |
| Auslandsvertretungen |
Hohenzollernring 26 50672 Köln Tel: +49- 221-2338382 Fax: +49- 221-2338380
Botschaft des Königreichs Nepal Frau Ambika Bhattarai Guerickestraße D- 10587 Berlin Tel: +49 -(0)30-34 35 99 20-22 Fax: +49 -(0)30-34 35 99 06 Web: www.nepalembassy-germany.de |
| Fremdenverkehrsämter |
NEPAL TOURISM BOARD P. O. Box 11018 Tourist Service Center Bhrikuti Mandap Katmandu Nepal
Tel: 977-1-4256909, 4256229 Fax: 977-1-4256910 Web: www.welcomenepal.com |
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