| Zoll/Pass |
Ausländische Besucher, die in die Republik Korea einreisen möchten, benötigen einen gültigen Pass und ein vor der Einreise ausgestelltes koreanisches Visum. Bürger die Korea nur kurz besuchen, brauchen kein Visum aufgrund von Abkommen zur Visumsbefreiung oder aufgrund von Gegenseitigkeit oder gegenseitiger nationaler Interessen.
Deutsche Staatsbürger sind bis zu drei Monaten von der Visumspflicht befreit, soweit sie folgende Reisegründe haben: Tourismus, Transit in ein anderes Land oder Geschäftsreisen wie Teilname an einer Besprechung, Konferenz, Vertragsabschluss, Marktforschung und An- bzw. Umbau, der ein- oder ausgeführten Maschinen. Dabei sind Erwerbstätigkeiten gegen Entgeld vor Ort ausgenommen. |