Gefunden in Weltinfo.com   

Türkei
Formalitäten

 
Für die Einreise in die Türkei werden folgende Dokumente als gültig anerkannt:
- Gültiger Reisepass oder Kinderreiseausweis der BRD (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit)
- Gültiger vorläufiger Personalausweis der BRD
- Gültiger Personalausweis der BRD

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu drei Monaten können Staatsbürger der BRD mit einem der oben aufgeführten Ausweise ohne Visum in die Türkei einreisen.

Wichtiger Hinweis:
- Die Einreise in die Türkei ist mit einem deutschen “Reiseausweis als Passersatz” nicht möglich.

Bei der Einreise:
können folgende Gegenstände zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden:
 
1 Fotoapparat
1 Farbfernseher mit maximal 16 cm Bildschirm.
1 kombin.Schwarzweißfernseh-,Tonband-Radiogerät
1 Videokamera und 5 Leerkassetten
1 CD-Spieler und 5 CD's
1 Laptop, Ram 128 Kbyte
1 (8 mm) -Filmkamera und 10 neue Filme
1 Fernglas (Nachtgläser verboten)
Harmonika, Mandoline, Flöte, Gitarre, Mundharmonika (höchtens 3 Instrumente pro Person)
1 Walkman
1 Diaprojektor
1 Transistorradio-Kassettenrekorder - Autowerkzeug
Sportartikel, Gesellschafts- und Computerspiele
1 Schreibmaschine
Kinderwagen und Spielzeug
200 Zigaretten und 50 Zigarren, 200g Zigarettentabak, 200
Blatt Zigarettenpapier, 200g Pfeifentabak, 50g Schnupftabak.
(Im Duty Free Shop können weitere 400 Zigaretten, 100 Zigarren und 500g Peifentabak gekauft werden).

1 ½kg Kaffee, 1½ kg Pulverkaffee, 500 g Tee, 1 kg Schokolade und 1 kg Süsigkeit- 5(100cc) oder 7 (70cc) Flaschen alkoholische Getränke
5 Fl. Parfüm (max. 120 ml pro Flakon)
Wertegegenstände (Schmuck im Wert über 15 000-$) werden bei der Einreise in den Reisepass eingetragen und bei der Ausreise kontrolliert.
Es ist verboten, Waffen und jeder Art von Schneidewerkzeugen (auch Camping messer) ohne besondere Erlaubnis einzuführen.
Drogeneinfuhr, -handel und gebrauch sind streng verboten. Zuwiederhandlungen werden schwer bestraft.
Mitgeführte Antiquitäten sollen unbedingt deklariert werden, da sonst bei der Ausreise Schwierigkeiten entstehen können.
Geschenkartikel im Werte bis zu 250 Euro sind zollfrei. Außerdem können zu Weihnachten, Neujahr, Kurban Bayrami (Opferfest) und Seker Bayrami (Zuckerfest nach Ablauf des Fastenmonats) im Zeitraum von einem Monat vor Beginn und bis zu einem Monat nach Ablauf (Poststempel) des jeweiligen Festes Geschenke im Wert 250 Euro per Post geschickt werden.

Bei der Ausreise:
müssen nachstehende Bestimmungen beachtet werden;

a) Für einen neuen Teppich muss eine Quittung und für alte Gegenstände eine, von der Direktion eines Museum ausgestellte offiziele Bescheinigung vorgelegt werden.

b) Es ist streng verboten, Altertümer auszuführen.

c) Wertgegenstände dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie im Reisepaß eingetragen oder mit offiziell umgetauschtem Geld gekauft werden.

d) Mineralien und Fossilien dürfen nur mit einer Erlaubnis des Instituts für Bodenschätze und Forschung ausgeführt werden.

Rückerstattung der Mehrwertsteuer:
Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz nicht in der Türkei haben und beabsichtigen, das Land innerhalb von 3 Monaten wieder zu verlassen, wird Ihnen die MwSt für die in dem genannten Zeitraum von Ihnen erstandenen Waren zurückerstattet.

Geschäfte, die die erforderlichen Rechnungen ausstellen, haben entsprechnede Hinweise aushängen. Wenn Sie türkischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland sind, müssen Sie die Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes vorlegen.

Die Mindestkaufbetrag bei einem auf Rückerstattung der MwSt beläuft sich auf TL 3.000.000,- Sie erhalten nach dem Einkauf eine Rechnung in drei facher Ausfertigung, wobei die MwSt gesondert aufgeführt wird. Alle drei Exemplare müssen bei der Ausreise von der Zollbehörde bestätigt werden, zwei Exemplare bleiben im Zoll. Sie erhalten die MwSt entweder
1. per Banküberweisung
2. per Postüberweisung
3. bei Ihrer erneuten Einreise zurück.

Informationen erteilt die Generaldirektion für Einnahmen
Gelirler Genel Müdürlügü, KDV Sb., 06100 Ulus - Ankara
Tel: (312) 310 38 80 int 725,728 oder 735

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland:
In Ankara:

Atatürk Bulv. 114
Kavaklidere
06690 Ankara
Tel. 0090 / 312 / 45 55-100
www.germanembassyank.com
 
In Istanbul:
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland

Inönü Cad.16-18
Gümüssuyu
80090 Istanbul
Tel. 0090 / 212 / 33 46 100
www.deutschesgeneralkonsulat-istanbul.org.tr
 
In Izmir:

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Atatürk Cad. 260
35220 Izmir
Tel. 0090 / 232 / 421 69-95/-96
 
In Antalya:

Vizekonsulat als Außenstelle des Generalkonsulats Izmir
Yesilbahce Mah.
Pasakavaklari Cad., 1447 Sok., Gürkanlar Apt., Kat.5/14
07050 Antalya
Tel. 0090 / 242 / 322 94 66 und 312 25 35
 
In Adana:

Honorarkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Gazipasa Bulv. 13
Kisacik Apt. Kat. 1 D-3
01120 Adana
Tel. 0090 / 322 / 453 67 43 und 459 04 76
 
In Bursa:

Honorarkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Cemal Nadir Cad. 8/2
16371 Bursa, PK 161
Tel. 0090 / 224 / 221 00 99 und 222 20 97
 
In Edirne:

Honorarkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Cavus Bey Mah.
Arif Pasa Cad. 3/3
22020 Edirne
Tel. 0090 / 284 / 225 31 58 und 212 48 97
 
In Sivas:

Honorarkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Sirer Cad.
Saglik Sitesi, Kat: 1 No: 5
58030 Sivas
Tel. 0090 / 346 / 221 14 04 und 221 61 41
 
Botschaft der Republik Österreich 
In Ankara:

Atatürk Bulv. 189
Tel. 0090 / 312 / 419 04 3
 
In Istanbul:
Generalkonsulat der Republik Österreich
Köybasi Cad. 46
Tel. 0090 / 212 / 262 49 84
 
Botschaft der Schweizer Eidgenossenschaft
In Ankara:

Atatürk Bulv. 247
Tel. 0090 / 312 / 467 55 55
 
In Istanbul:
Generalkonsulat der Schweizer Eidgenossenschaft
Hüsrev Gerede Cad. 75
Tel. 0090 / 212 / 259 11 15
Ab 16.Juni 2003 werden Visaangelegenheiten für die Türkei nur noch von den Generalkonsulaten der Republik Türkei in Berlin, Köln, Frankfurt, München und Hamburg erledigt.
Für den aktuellsten Stand der Einreisebestimmungen wenden Sie sich bitte an die türkischen Generalkonsulate.

Reisepass und Visum:

1.Angehörige der folgenden Länder benötigen einen gültigen Reisepass für einen Aufenthalt

a) bis zu drei Monaten:
Argentinien, Bundesrepublik Deutschland, Bolivien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Ecuador, El Salvador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Iran, Island, Israel, Japan, Kuwait, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Marokko, Monako, Neuseeland, Nicaragua, San Marino, Schweiz, Schweden, Singapur, Südkorea, Trinidad, Tobago, Tunesien, Türkische Republik Nordzypern,Uruguay,Vatikan, Hong Kong SAR, Honduras.

b) bis zu zwei Monaten
Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Rumänien.

c) bis zu einem Monat:
Kasachstan, Kirgisien, Kosta Rika, Makau.

2. Angehörige der oben genannten Länder benötigen auch kein Transitvisum.

3. Angehörige folgender Länder können vor der Einreise bei dem zuständigen türkischen Generalkonsulat oder bei der Einreise an der Grenze ein Visum erwerben:

a) für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten:
Australien, Brasilien, Belgien, Holland, Großbritannien, Kanada, Irland, Italien, Österreich, Portugal, Spanien, U.S.A., British National Overseas (BNO) passport owners, Malta.

b) für einen Aufenthalt bis zu einem Monat:
Albaner, Aserbaidschan, Belarus, Estland, Jugoslavien, Norwegen, Polen, Russische Föderation, Slowakien, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Litauen, Lettland, Jordanien, Moldavien.

c) Georgien und Guatemalteken erhalten ein Vierzehntagesvisum an der Grenze.

d) Angehörige hier nicht erwähnter Länder müssen bei einer türkischen Vertretung in ihrem Land ein Visum beantragen.

Einreiseformalitäten

Für Haustiere
Nachweis über die Herkunft und den bisherigen Gesundheitszustand des Tieres (Abstammungsurkunde), Bescheinigung über den jetzigen Gesundheitszutand des Tieres (Gesundheitszeugnis des Veterinärs). Tollwutimpfbescheinigung, ausgestellt frühestens 15 Tage vor Reisebeginn. Unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Registrierung kann eine Hund, eine Katze oder 10 Zierfische einführen.

Für Kraftfahrtzeugbesitzer:
Besitzer von Kleinbussen, Bussen, PKW, Lastwagen, Wohnmobilen, Mopeds Motorrädern und Kraftfahrzeugen mit Wohnwagenanhänger müssen bei der Einreise einen gültigen Reisepaß,, die internatiole Grüne Versicherungskarte (auf der die Geltung sowohl für den europäischen als auch den asiatischen Teil der Türkei vermerkt sein muß)), ein (für die Türkei nicht unbedingt erforderliches) Camet de Passage (Trriptique), Wagenpapiere und im Fall eines anderen Fahrers als des Besitzer eine auf den Namen des ersteren ausgestellte und beglaubigte Vollmacht vorlegen. Für eine Weiterfahrt in den Nahen des ersteren ud Mittleren Ostens ist eine Transitbescheinigung erforderlich.

Aufenthaltsdauer:
Das Fahrzeug kann bis 6 Monaten im Land bleiben. Das Ausreisedatum sollten im Einreiseformular vermerkt sein. Wenn in einem Fall von höherer Gewalt der ausreisetermin nicht eingehalten werden kann bzw. eine Fristverlängerung erforderlich ist, muß diese vor Ablauf der Frist dem türkischen Touring- und Automobilclub (TTOK), Zentrale;
Türk Turing ve Otomobil Kurumu, 1.Oto Sanayii Sitesi yani, 4. Levent, Istanbul
Tel: (212( 282 81 40 (7 Linien), Fax: (212) 282 80 42
und der Zoll-Generaldirektion Gümrük Genel Müdürlügü, Ankara,
Tel: (312) 310 33 00, Fax: (312) 311 75 97mitgeteilt werden.

Unfall:
Das bei einem Unfall ausgefertigte Polizeiprotokoll wird von der zuständigen Lokalbehörde bestätigt und zusammen mit dem Reisepaß dem nacstehenden Zollamt eingereicht. Wenn das Fahrzeug noch zu reparieren ist, wird der Name der Reperaturwerkstätte ebenfalls dem Zollamt mitgeteilt. Wenn das Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann und sein Eigentümer ausreisen will, muß das Fahrzeug beim Zoll abgeliefert werden. Danach wird die Fahrzeugregistratur im Reisepass gelöscht und der Eigentümer kann ausreisen.

Verkehrpolizeiruf: 154
Gendarmerieruf: 156

Für Yachteigner:
Yachten mit einem Transitlog können zur Überwinterung oder Überholung bis zu 2 Jahren in türkischen Gewässern bleiben.

Einige Häfen verfügen mit einer Genehmugung des Ministeriums für Tourismus über eine Liegeplatzdauer bis zu 5 Jahren. Die erforderlichen Formalitäten müssen in den Zielhäfen abgewickelt werden.

Zollhäfen:
Nach Einlaufen in türkische Höheitsgewässer muß sofort einer der folgenden Häfen zwecks Kontrolle der Borddokumente angelaufen werden;

Iskenderun, Botas(Adana), Mersin, Tasucu, Anamur, Alanya, Antalya, Kemer, Finike, Kas, Fethiye, Marmaris, Datça, Bodrum, Güllük, Didim, Kusadasi, Çesme, Izmir, Dikili, Ayvalik, Akçay, Çanakkale, Bandirma, Tekirdag, Körfez, Istanbul, Zonguldak, Sinop, Samsun, Ordu, Giresun, Trabzon, Rize, Hopa.

Hafenformalitäten:
Alle Informationen über Yacht, Eigentümer, Mannschaft, Route, Reisepaß, Zollerklärung und Gesundheitszustand müssen im Logbuch eingetragen sein, das der Schiffseigner führt und den Hafenbehörden vorlegt, weitere Formalitäten sind dann bis zur Ausreise nicht mehr nötig. Weitere Auskunft über Segeln in türkischen Gewässern finden Sie unter "Urlaubsaktivitäten"

Zollfreier Treibstoff:
für Yachten unter fremder Flagge kann unter bestimmten Bedingungen in vom türkischen Tourismusministerium lizensierten Schiffs- und Yachthäfen gefaßt werden. Detaillierte Auskunft erteilen die Hafenbehörden.

Für Flugzeugeigner
Bei dem Flug in die Türkei müssen die internationalen Flugregeln beachtet werden. Bleibt ein Privatflugzeug nicht länger als drei Monate in der Türkei, gelten die allgemeinen Touristenbestimmungen. Bei längeren Aufhenthalt ist die Zoll-Generaldirektion Ankara (Gümrük Genel Müdürlügü, Tel.(312) 310 33 00, Fax (312) 311 75 97) zu verständigen.

Landen können Privatflugzeuge in Adana, Ankara, Istanbul, Izmir, Antalya, Trabzon und Dalaman. In der Türkei können Flugzeuge und Hubschrauber gemietet werden.

Auskunft über die Formalitäten für eine Landeerlaubnis erhalten Sie vom Amt für Zivilluftfahrt im Verkehrsministerium.

Ulastirma Bakanligi, Sivi Havacilik Genel Müdürlügü
Bosna Hersek Cad. 5, 06338, Emek-Ankara
Tel: (312) 212 67 30 Fax: (312) 212 46 84, Tlx: 44659 GA TR



©  by Weltinfo.com