| Zoll/Pass |
Stand: 26. Juli 2004
Die Einfuhr von Bargeld in Landeswährung in die Teilrepublik Serbien ist auf 120.000 Dinar (nur in Banknoten bis 1.000 Dinar Nennwert) beschränkt.
Die Einfuhr von Devisen nach Serbien und Montenegro ist in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge ab dem Gegenwert von 2000,- Euro in Serbien bzw. von 1.000,- Euro in Montenegro sind bei der Einreise unbedingt anzumelden und der darüber ausgestellte Beleg bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet.
Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs können nach Serbien und Montenegro vorübergehend zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o.ä.) bestehen zahlenmäßig Beschränkungen. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten.
Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nur bis zu einer Menge von 5 l zulässig. Es muss damit gerechnet werden, dass Fahrzeuge, mit denen die Einfuhr größerer Mengen von Kraftstoffen in Reservebehältnissen versucht wird, an der Grenze zurückgewiesen werden.
Weiterhin bestehen in Serbien und Montenegro für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:
Alkoholika (1 l Wein oder 0,7 l Spirituosen über 22%) Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak) Parfum oder Eau de Toilette (0,25 l) (Jagd-) Waffen können in Serbien nur im Rahmen organisierter Gruppenreisen ein- und ausgeführt werden.
Die Einfuhr von Bargeld in das Kosovo ist in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge über 10.000 Euro müssen jedoch bei der Einfuhr deklariert werden. Bei Nichtbeachtung droht ein Strafzoll von bis zu 25% der eingeführten Geldmenge.
Die Einfuhr von Waren in das Kosovo unterliegt folgenden Beschränkungen:
Alkoholika (2 l Wein und 1 l Spirituosen über 22% oder 2 l Schaumwein, Likörwein bzw. Likör) Tabakwaren (200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder 250 g jeder Mischung der genannten Produkte) Parfum oder Eau de Toilette (60 ml Parfum und 250 ml Eau de Toilette) Sonstige, nicht zum Verkauf bestimmte Waren bis zu einem Wert von 175,- Euro. Personen unter 17 Jahren dürfen weder Alkoholika, noch Tabakwaren in das Kosovo einführen.
Bei der Einfuhr von Fahrzeugen und technischen Geräten in das Kosovo wird ein Einfuhrzoll in Höhe von 26,5% erhoben, sofern es sich nicht um humanitäre Spenden handelt, die zuvor bei UNMIK gesondert angemeldet werden müssen. |